Wölfe in Deutschland. Wie seht ihr es, Gefahr oder nicht?
07.03.2019 um 00:40Bone02943 schrieb:Dazu gibt es keinen Link. Du hast eine Frage gestellt und ich habe geantwortet, was in so einem Fall passieren "sollte". Damit Landwirte wie er eben weiter machen können, wenn sie die Kosten für Wolfssichere Zäune selbst nicht aufbringen können.Ja, da wird ja teilweise schon von bis zu 100% Übernahme der Zaunmateralien gesprochen und von Herdenschutzhunden (ab 100 Schafen) , bei Gatterwild ist es oft noch anders geregelt und das Ganze auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Es ist ein Vorschlag meinerseits, mehr nicht.
Das macht eben deutlich, dass Tierhalter nicht alles mal eben so "zack" wuppen können und oft auch daran verzweifeln. Ich wünsche mir da einfach mehr Verständnis für diese Leute.
Hier ist die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen vom 6.2.19
Allein die Vorschriften, um überhaupt einen HsH per Förderung erlaubt zu bekommen sind umfangreich.
4.3.1 Die Antragstellerin oder der Antragsteller wird die Herdenschutzhunde zum Schutz einer Nutztierhaltung mit wolfsabweisender Einzäunung einsetzen. Ausnahmen können insbesondere dann zugelassen werden, wenn eine entsprechende Einzäunung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist und hierfür ersatzweise eine Aufsicht der Herdenschutzhunde für deren gesamte Einsatzzeit gewährleistet wird.
4.3.2 Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss eine mindestens einjährige Erfahrung im Einsatz mit Herdenschutzhunden in einer eigenen oder ihr oder ihm zur Betreuung überlassenen Nutztierherde oder alternativ eine erfolgreich abgeschlossene Schulung zum Umgang mit Herdenschutzhunden nachweisen. Erfahrungen mit Hüte- oder anderen Diensthunden erfüllen die vorgenannten Voraussetzungen nicht. Für Anfängerinnen und Anfänger im Einsatz von Herdenschutzhunden wird eine fachliche Begleitung durch erfahrene Halterinnen oder Halter von Herdenschutzhunden empfohlen.
2.3.3
ausschließlich Hunde der Rassen „Pyrenäen-Berghund“ oder „Maremmano-Abruzzese“ oder Mischungen aus diesen Rassen. Die Hunde müssen aus bewährten Arbeitslinien (Gebrauchszucht für Zwecke des Herdenschutzes) stammen oder ihre individuelle Tauglichkeit als Herdenschutzhund muss durch ein Prüfungszeugnis nachgewiesen werden. Im Ausnahmefall können Hunde anderer Herdenschutzrassen gefördert werden, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind und die Hunde nachweislich keine unerwünschte Aggressivität gegenüber Menschen zeigen.
Nicht förderfähig sind Folgekosten, insbesondere für Futter, Hundesteuer, Versicherung, Tierarztkosten sowie für die Ausbildung der Hunde und deren Halterinnen und Halter.