Prominente, die in Verschwörungsideologien abdriften
01.08.2021 um 15:23Rainlove schrieb:Wie gesagt nicht mit Adrenachrom aberWarum ruderst du jetzt zurück? Ich dachte Naidoo hätte es aufgedeckt... Hast du doch weiter oben behauptet...
Rainlove schrieb:Wie gesagt nicht mit Adrenachrom aberWarum ruderst du jetzt zurück? Ich dachte Naidoo hätte es aufgedeckt... Hast du doch weiter oben behauptet...
Rainlove schrieb:aber Beweise gibt es nicht.Dann hat er auch nichts aufgedeckt sondern nur vor sich hin fantasiert...
Aniara schrieb:Wo? Wann? Ich bitte um eine Quelle.Es geht wahrscheinlich um den Adenchromixmurks ...
Rainlove schrieb:Anhaltspunkte genannt aber Beweise gibt es nicht.Keine Beweise, aber einfach so behaupten, Klasse :D
Johannes620 schrieb:Die Stadthalle gibt es nur wenn eine genehme Meinung vertreten wird?Ja. Die Stadt hat das Recht, Leute nicht zuzulassen, die klar zum Ausdruck bringen, dass sie eine Gefahr für die Menschen darstellen wollen.
DonUnbegabt schrieb:Aber der wird gefordert. Und darum gehet es.Ja, und? Darf man denn nichts fordern? Willst Du etwa die Meinung von Fordernden unterdrücken? Wo bleibt denn da das Recht der freien Meinungsäußerung?
Johannes620 schrieb:Die private Hand ja, die staatliche eher neinSo? es gibt staatliche Bühnen für Konzerte?
Pallas schrieb:Keine Beweise, aber einfach so behaupten, KlasseDas ist eben der gemeinen Verschwörer Denkknoten: Eine Behauptung ohne Beweise ist für sie bereits eine Aufdeckung. Wozu noch Beweise, Behauptung genügt doch.
off-peak schrieb:Ja. Die Stadt hat das Recht, Leute nicht zuzulassen, die klar zum Ausdruck bringen, dass sie eine Gefahr für die Menschen darstellen wollen.Hat sie nicht. Der Passus ist doch schon verlinkt worden
Nemon schrieb:Davon mal abgesehen gibt es einen interessanten Punkt:der nächste bitte:
Der sich Äußernde hat nicht nur das Recht, überhaupt seine Meinung kundzutun. Er darf dafür auch diejenigen Umstände wählen, von denen er sich die größte Verbreitung oder die stärkste Wirkung seiner Meinungskundgabe verspricht.
Groucho schrieb:Ich finde es eher sehr bedrohlich, dass sich Menschen dafür aussprechen, dass so etwas durch den Staat eine Plattform geboten werden solle.Das habe ich verstanden das Du kein Verfechter der Meinungsfreiheit bist.
off-peak schrieb:Das ist eben der gemeinen Verschwörer Denkknoten: Eine Behauptung ohne Beweise ist für sie bereits eine Aufdeckung. Wozu noch Beweise, Behauptung genügt doch.Hab ich auch oft beobachtet. Wenn man sich nur mal daran erinnert, in welcher Rekordgeschwindigkeit beispielsweise die amerikanische Regierung damals die angeblichen Verschwörer von 9/11 ausfindig machte, läuft es mir heute noch eiskalt den Rücken runter. Beweise, Fehlanzeige. Nur einen Haufen von Behauptungen, bis heute beschlagnahmte Videobänder, unzugänglich gemachte Absturzstellen, usw.
Johannes620 schrieb:Der Passus ist doch schon verlinkt wordenIst er nicht. Falls es so einen Link doch gegeben hätte, dann zeige auf, wo. Nach Deinem Post mit der von mir zitieren Aussage ist jedenfalls ein solcher nicht eingestellt worden.
Johannes620 schrieb:Das habe ich verstanden das Du kein Verfechter der Meinungsfreiheit bist.Entweder hast Du nichts verstanden, hast Probleme mit dem Leseverständnis oder lügst.
off-peak schrieb:DonUnbegabt schrieb:
Aber der wird gefordert. Und darum gehet es.
off-peak schrieb:Ja, und? Darf man denn nichts fordern? Willst Du etwa die Meinung von Fordernden unterdrücken? Wo bleibt denn da das Recht der freien Meinungsäußerung?Das ist einfach Gelaber auf Niveau ...die Maske geht immer . Wo hätte ich denn die Mittel diese Meinung zu unterdrücken? Gibt es einen Anhaltspunkt das ich oder andere die diese Meinung zur Gleichberechtigung vertreten irgend jemand anderes dazu bewegen diesen Standpunkt durchzusetzen ? Das steht im Gegensatz zu dem was hier gefordert wird nämlich seine Meinung durch andere durchsetzen zu lassen egal auf welcher Grundlage.
Oder soll das nur für Deine Meinungen gelten?
off-peak schrieb:Ist er nicht. Falls es so einen Link doch gegeben hätte, dann zeige auf, wo. Nach Deinem Post mit der von mir zitieren Aussage ist jedenfalls ein solcher nicht eingestellt worden.Da ich belegen soll gerne
Meinungsfreiheit auch für Feinde der FreiheitQuelle: https://m.bpb.de/apuz/306444/meinungsfreiheit-und-ihre-grenzen
Meinungsfreiheit ist "gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen" und findet darin "unverändert" ihre Bedeutung.[35] Sie schließt deshalb grundsätzlich auch das Recht ein, "Kritik an der Verfassung und ihren wesentlichen Elementen" zu üben oder die Änderung "tragende[r] Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" zu fordern.[36] "Menschenwürdegarantie einschränken!" oder "Todesstrafe wiedereinführen!" sind deshalb zwar Forderungen, die dem Grundgesetz inhaltlich diametral zuwiderlaufen. Das Grundgesetz schützt jedoch gleichwohl auch das Recht, sie ungehindert zu äußern, und vertraut auf die Kraft der geistigen Auseinandersetzung "als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologie
Nemon schrieb:Davon mal abgesehen gibt es einen interessanten Punkt:Von der Seite davor. Viel Spaß beim weiterdiskutieren. Die Gesetzeslage sollte jetzt wohl eindeutig sein.
Der sich Äußernde hat nicht nur das Recht, überhaupt seine Meinung kundzutun. Er darf dafür auch diejenigen Umstände wählen, von denen er sich die größte Verbreitung oder die stärkste Wirkung seiner Meinungskundgabe verspricht.
Quelle: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv093266.html#289
Johannes620 schrieb:Die Gesetzeslage sollte jetzt wohl eindeutig sein.Mir schon lange. Du hattest Probleme mit der korrekten Formulierung.
Johannes620 schrieb:Das Grundgesetz schützt jedoch gleichwohl auch das Recht, sie ungehindert zu äußern,Das bestätigt exakt das, was ich sagte. Das Recht betrifft die Äußerung an sich, nicht mehr und nicht weniger.
off-peak schrieb:Dein anderer Link unterstützt halt nicht Deine Behauptung, eine Stadt oder der Staat dürfe Veranstaltungen nicht verbieten.Das habe ich nie behauptet. Sie darf ihm den Saal nicht aus dem Grunde nicht vermieten weil er unliebsame Meinungen vertritt. Das ist der Punkt.
Johannes620 schrieb:Sie darf ihm den Saal nicht aus dem Grunde nicht vermieten weil er unliebsame Meinungen vertritt.Doch, das darf sie. Und das Urteil, das Du einstelltest, unterstütz auch Deine Ansicht nicht.
Johannes620 schrieb:Aber ich bin aus der Diskussion raus. Der Stil missfällt mir.So? Was missfällt denn an meinem Stil? Dass ich Dir nicht Recht gebe? Dass ich eine andere Meinung habe? Dass ich pauschale, falsche Behauptungen nicht einfach stehen lasse? Das ich nachfrage? Dass ich Pöbeleien nicht für einen anständigen Diskussionsstil halte? Geschweige denn überhaupt für ein Argument?
off-peak schrieb:Doch, das darf sie. Und das Urteil, das Du einstelltest, unterstütz auch Deine Ansicht nicht.Ausgangspost noch einmal und mein letzter Post
Öffentliche Einrichtungen wie die Stadthalle seien zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet, teilte die Stadt mit. Kein Veranstalter oder Künstler dürfe ausgeschlossen werden, weil der Vermieter von Einrichtungen deren religiösen oder politischen Ansichten nicht teile
Johannes620 schrieb:Das habe ich verstanden das Du kein Verfechter der Meinungsfreiheit bist.Nee, leider hast du kein Wort verstanden, von dem, was ich schrieb, oder du hältst Hetze für eine zulässige Meinungsäußerung
Groucho schrieb:Was Xaver macht ist hetzen, das hat mit Meinung oder gar deren Freiheit nichts mehr zu tun.Belege bitte mal das es Hetze und keine Meinung ist.
Johannes620 schrieb:Belege bitte mal das es Hetze und keine Meinung ist.Du kennst Xavers Aussagen gar nicht?
Johannes620 schrieb:Bitte nicht mit Zitaten sondern mit gerichtlicher Feststellung.Meine Meinung ist: Selbst wenn es dazu ein Gerichtsurteil gäbe, würdest du irgendwas finden, warum das Gericht irrt.
Oder ist es nur Deine Meinung ?
Groucho schrieb:Was Xaver macht ist hetzen, das hat mit Meinung oder gar deren Freiheit nichts mehr zu tun.Das will glaube ich keiner in Abrede stellen. Es sollte aber darauf geachtet werden das nicht eingegriffen wird weil du dich oder andere gehetzt fühlen, sondern weil der Straftatbestand der Hetze vorliegt.