@Clainem Auch hier müsste die Gesetzeslage von damals geprüft werden und inwiefern diese Pflichten auch für Privatdarlehen bestanden. Soweit ich weiß, erfolgten diese strengen Pflichten zur Aufklärung erst einige Jahre später durch den Gesetzgeber.
Ich persönlich finde es durchaus schwach, nun über die Zinsen zu jammern. Du wusstest damals doch was Zinsen sind, oder? Die Berechnungen dazu konnte man auch schon durchführen, Zinsrechnung ist Bestandteil jedes Mathematik-Unterrichtes. Und wie ich weiter oben geschrieben habe: Wäre das Zinsumfeld jetzt bei 15% statt bei 2% würdest du dich sicher nicht darüber beschweren, 5,5% zu zahlen und deinen Eltern sicher nicht anbieten, noch mehr zu bezahlen, weil ihnen ja Vermögenszugewinn in deutlich größerer Höhe entgangen wäre, oder?
Ich bleibe aber dabei, das Gespräch zu suchen und sich auf einen Mittelweg zu einigen: 10-15000€ als Zinsen halte ich für angemessen für den entgangenen Vermögensaufbau der Eltern, denn das hätten sie problemlos realisieren können mit dem Geld.
Auch die Argumentation der beidseitigen Vergabe zieht nicht unbedingt, dafür fehlen mir aber Informationen. Wenn deine Eltern im üblichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und der Vertrag nur mit deinem Vater abgeschlossen wurde, dann ist auch nur er der Vertragspartner mit seinem Vermögen. Die Eltern haben dann nicht unbedingt gemeinsames (Bar-)Vermögen und wirtschaften selbständig, insbesondere können Verträge eigenmächtig abgeschlossen werden und für Schulden eines Partners würde auch nur er selber haften. Erst bei einer Trennung würde ein Zugewinn-Ausgleich durchgeführt.