Zinsen unter Familienangehörigen
08.01.2017 um 00:00@Clainem Wenn bis dato bei den 210€ monatlich schon die Zinsen dabei waren, dann müsste er diese allerdings auch versteuert haben.
taren schrieb:@Clainem Wenn bis dato bei den 210€ monatlich schon die Zinsen dabei waren, dann müsste er diese allerdings auch versteuert haben.Vielleicht hat die seltsame 210 Euro-Rate irgendwas damit zu tun:
Ich habe mir als ich jung war (25 Jahre) bei meinem Vater Geld (37T€) für meinen Hausumbau leihen müssen, weil ich sonst darin nicht hätte wohnen können. Weil ich auch von der Bank kein anderes Geld mehr bekommen habe, habe ich mich auf im ersten Jahr 8% und dann später auf 5,5% Zinsen eingelassen. Blauäugig wie ich war dachte ich mir, es würde schon alles irgendwie gehen. Nun habe ich 15 Jahre lang braf monatlich zurückgezahlt und der geliehene Betrag ist dieses Jahr zurück gezahlt - aber ohne Zinsen. Mein Vater besteht auf ca. weitere 10 Jahre Zahlungen (ca. 20T€). Ich fand im Laufe der Jahre, dass es doch eigentlich ziemlich unschön ist unter Familienangehörigen, aber vielleicht denke ich das nur weil ich gern raus will aus dieser Verpflichtung. Er sagt dass die Verrabredung damals zwar für mich unglücklich gelaufen ist - ich mich nun aber daran zu halten habe. Ich bin ziemlich unglücklich, fühle mich auch irgendwie ausgenommen. Wie ein Leibeigener, der irgendwann mal sich selbst verkauft hat. Was sollte ich nun tun? Ich meine was ist das Richtige? Meine Mutter leidet immer bei Streit, wenn das Thema Geld zur Sprache kommt - hält sich aber raus.Also ohne deinen Vater nahe treten zu wollen oder die Gefahr zu laufen gesperrt zu werden finde ich die Aktion deines vaters unterste Schublade. Ein Elternteil soll sich freuen wenn der Nachwuchs die eigenen Vier Wände hat und nicht nach Jahren noch anfangen mit Zinsen...!?!
Ist das alles normal? - ich habe im Netz kaum etwas gefunden.
TatzFatal schrieb:Im ersten Jahr hätten 37.000 € 925 € Zinsen ergeben, aber die Steuern müssen noch entrichtet werden, und die waren hoch.Die Kapitalertragssteuer fällt überhaupt nur dann an, wenn der Sparer-Freibetrag bereits aufgebraucht wurde. Für Verheiratete lag der von 2002-2003 bei 3100€, von 2004-2006 noch bei 2740€ und erst danach bei 1500€ bzw. seit 2009 bei 1602€. Anfangs wären die Zinsen also, falls nicht andere größere Erträge noch vorhanden waren, gar nicht zu versteuern gewesen, seit etwa 2007 nur kleine Anteile.
Wie man da auf 10.000 € Zinsertrag in sechs Jahren kommen will?
TatzFatal schrieb:Vielleicht kenn ich das nicht, haste da mal einen Link zu?Jetzt wird die Diskussion richtig interessant.
roadcaptain schrieb: Beträge wurden genannt, was aber offensichtlichin Frage gestellt gestellt wird - Wozu braucht man sonst "einen Link"Um der Realität so nahe wie Möglich zu kommen damit der TE zumindest weiß was seinem Vater entgangen ist, und er sich bei einem Gespräch mit seinem Vater eine neue Verhandlungsbasis realistisch definieren kann.
TatzFatal schrieb:Um der Realität so nahe wie Möglich zu kommen damit der TE zumindest weiß was seinem Vater entgangen ist, und er sich bei einem Gespräch mit seinem Vater eine neue Verhandlungsbasis realistisch definieren kann.aber das wurde doch alles schon gesagt.
d.fense schrieb:wie oft hast Du Dir schon 37grand vom Vati geliehen oder verliehen?Ich würde als Elternteil aber dann sagen sobald die ganze Summe zurück gezahlt ist "Lass die Zinsen stecken Kind".
Du mußt auch bedenken daß es ja in der Familkie bleibt. Angenommen Vati gibt sein letztes Hemd den Kindern und die geben es aus... womit zahlen die dann die Pflege der Eltern und falls was übrig bleibt Erbschaftssteuern für die zwei+x Häuser?
d.fense schrieb:nicht versteuern müssen ist keinesfalls gleichzusetzen mit nicht in die Steuererklärung aufnehmen müssen.Da bin ich vollkommen bei dir, habe ich so ja auch nie behauptet. Es ging nur darum, dass die steuerliche Betrachtung bei der Ermittlung der (angemessenen) Gesamtzinsen mit Blick auf den sonst möglichen Vermögensaufbau näherungsweise außen vor bleiben kann, da die Kapitalertragssteuer so oder so angefallen wäre, nach Überschreiten der Freibeträge.