@Bruderchorge Bruderchorge schrieb:Wäre die Sittenwidrigkeit auch dann nicht gegeben, wenn der Kreditgeber die Konditionen des Darlehens so gestaltet, dass die Gesamtsumme der gezahlten Zinsen die Kreditsumme übersteigt, indem er die Unkenntnis des Kreditnehmers ausgenutzt hat ? Also die extrem geringe Tilgung ?
Das ist eine verdammt gute Frage. Ich versuche darauf zu antworten, muss aber anmerken, dass ich juristisch zwar vergleichsweise gut bewandert, letztlich aber Laie bin. Von daher stelle ich nur meine Meinung und keine Rechtsberatung dar:
Ich kann mir durchaus vorstellen, das bei zu niedriger Monatsrate unter Ausnutzung der Unbedarftheit des Kreditnehmers ein solcher Darlehensvertrag durchaus sittenwidrig sein kann. Das dürfte v.a. dann zutreffen, wenn die Raten nicht einmal ausreichen, die Zinsen zu bedienen und es überhaupt nicht zu einer Tilgung kommen kann. Dann dürften auch die objektiven Kriterien erfüllt sein.
Im vorliegenden Fall beträgt die Starttilgung im 1. Jahr aber rund 400€ von den gezahlten 2400€. Das sind knapp über 1% Tilgungsrate im 1. Jahr, was als empfohlene Untergrenze bei Ratenkrediten gilt und so auch regulär von Banken in der Immobilienfinanzierung angeboten wird.
@Clainem Aus rechtlicher Sicht sollte die Sache klar sein: Der Vertrag ist m.E. nicht sittenwidrig, entspricht (damals) marktüblichen Konditionen und ist gültig, da an keine besondere Schriftform gebunden.
Aus moralischer Sicht bin ich etwas näher an vielen Mitforisten hier, weiche aber dennoch an einem Punkt ab: Ich denke, dass hier beide Seiten eine moralische Verpflichtung innerhalb der Familie haben:
(1) Die Eltern sollten den Sohn nicht unnötig ausnehmen...eine Anpassung der Zinsen an das gängige Niveau wäre eine Option das aufzulösen...so wie z.B. auch
@The_saint und ich das vorgeschlagen haben: Orientierung an der tatsächlichen Entwicklung der Baufinanzierungszinsen.
(2) Im Gegensatz zu
@MiaJinn und anderen, sehe ich aber auch den Sohn in der Pflicht: Die Eltern haben mit dem Darlehen lange Zeit auf einen Teil ihres Vermögens verzichtet, den sie hätten besser anlegen können, um das Vermögen zu vermehren. Wie ich weiter oben dargestellt habe, wären selbst mit sicheren Anlageformen 10-15k € Zuwachs in den 15 Jahren locker möglich gewesen. Diese fehlende Möglichkeit des Vermögensaufbaus zur Alterssicherung sollte der Sohn durchaus kompensieren.
Vorschlag: Mit diesen beiden Grundgedanken lässt sich vlt. das Gespräch mit den Eltern führen und die verbleibende Restschuld von 20000€ in Absprache auf 10000-15000€ reduzieren. Das wäre ein Kompromiss, der beide Seiten befriedigen könnte.