Hijab als Teil der Polizeiuniform
09.10.2016 um 11:46vincent schrieb:Du verstehst nicht, die Frau hat auf Diskriminerung geklagt, weil sie nicht eingestellt wurde. Wenn jetzt behauptet wird, du kommst nicht rein, weil du eine frauenfeindliche Symbolik hofierst, ist das ein völlig anderer Sachverhalt.Richtig, denn das neue Gesetzt, dass man nicht pauschal ein Kopftuchverbot aussprechen darf und dies im Einzelfall die Schulen entscheiden sollen. Und in dem Fall hat sich die Schule auf das Neutralitätsgesetz berufen. Und wenn man belegen würde, dass durch das Kopftuchtragen der Frieden in der Schule nicht mehr gewährleistet werden kann, u.A weil Eltern dies für ihre Kinder nicht möchten und darin ein frauenfeindliches Symbol erkennen und somit dadurch hitzige Diskussionen entstehen würden, dann kannst du eben nicht klar von einer Diskriminierung ausgehen, da die Schule sich eben auf das Neutralitätsgesetz beruft.
Deshalb ist es aus meiner Sicht sinnvoll eine Religion aus staatlichen Instutionen raus zu halten, eben weil es diesbezüglich ein hohes Konfliktpotential gibt.