Sorry
@interrobang,
ich mag dich und deine Art zu überspitzen, aber in diesem Fall sind deine inhaltlosen Wiederholungen einfach nur nervig.
Irrelevant. Bestimmen die Katholiken den Glaubensinhalt der Evangelischen?
Irrelevant. Bestimmen Sunniten den Glaubensinhalt der Shiiten? Oder Aleviten? Der gemeinsame Nenner bei den Muslimen ist der Koran, bei den christlichen Richtungen die Bibel. Und es braucht nun mal gemeinsame Nenner, um etwas gemäß unserem Rechtssystem zu bewerten.
Welche in keiner art und weise beeinflusst wird.
Scheinbar schon, wenn man sich alleine die paar Diskutanten hier im Thread anguckt. Rechne das mal auf ein Konstrukt von 80 Mio Menschen hoch.
Der schritt zurück wird gemacht wen man menschen die auslebung ihrer Religion verbietet.
Das macht doch niemand. Man schafft sogar Raum für 5 Gebete am Tag (die nicht zwingend in einer 8 Stunden-Schicht liegen müssen). Wir leben nun mal in einem Land, in dem das GG über irgendwelchen 2000-Jahre alten Erzählungen steht. Wer macht jetzt den Schritt zurück?
TunFaire schrieb:
Und siehe da, der oftmals erwähnte Passus zum Neutralen optischen Auftreten ...
Du meinst damit das zu kreuzekriechen vor Rechtsradikalen?
Laaaaangweilig!
Und da es nicht um den Halbmond geht passt ja alles. Somit werden keine Religiösen symbole getragen.
Du hast selbst vor einigen Seiten geschrieben, dass es um die Auslegung des jeweiligen Märchens geht. Da galt bei dir der Hijab als religiöse Pflicht, somit ist es auch ein religiöses Symbol.
Mal ganz abgesehen davon ist es auch keinem Polizisten erlaubt, eine Kette mit Jupp an der Latte
offen zu tragen. Jetzt kommst du mit dem Halbmond?
Man könnte sich darauf beschränken religiöse symbole nicht zuzulassen dan währen alle zufrieden.
Willkommen in Deutschland, da ist das so. Ihr Schluchtenrammler erlaubt es doch im Staatsdienst
:troll:Da keinerlei religiösesSymbol getragen wird stellt das auch kein problem dar. Es geht hier ja nicht um ein Kreuz oder einen Halbmond oder dergleichen.
Laut deiner Argumentation von der religiösen Pflicht zum Tragen eines Hijab wird dieser sehr wohl zu einem religiösen Symbol.
Ein Religiöses zeichen währe wen überhaupt der halbmond. Aber nicht das Kopftuch.
Wie bereits geschrieben klang das gestern von dir noch ganz anders.
Aber mir kommt es ja schon länger so vor das in deutschland Religionsfreiheit mit Frei von Religion verwechselt wird...
Bei der Wahl zur Bennennung von Beamten stimmt das und das ist auch gut so, denn niemand darf aufgrund seiner Religion -gerade bei der Wahl des Berufes- benachteiligt oder
bevorteilt werden. Für die 8 - 10 Stunden Dienst kann die eigene Weltanschauung ruhig hinten an stehen, denn da geht es nicht um die Belange des Ausführenden, sondern um die Belange des Staates.
Neutral währe es wen der staat sich nicht einmischen würde.
Du verwechselst Neutralität mit Gleichgültigkeit. Wie eben schon erwähnt geht es hier um die Belange des Staates, die der Beamte vertritt, nicht um die Belange der Privatperson Polizist/in.
Nicht solange die Politiker nicht Neutral sind. Die währen das grössere problem wen man nicht nur hetzen will.
Um Politiker geht es hier nicht, die sind nicht uniformiert. Ganz abgesehen davon sind Politiker schon gemäß Gesetz in Deutschland nur ihrem Gewissen verpflichtet.
Wie gesagt, sobald der staat sich in die Religion der Bürger einmischt ist er nicht mehr neutral und genau das forderst du, die noch weitere abschaffung der neutralität.
Auch hier wieder Verwechslung von Neutralität von Beamten und Religionsfreiheit von der Privatperson Polizist/Beamter bzw Gleichgültigkeit in Bezug auf das Verhalten und Auftreten des Staatsbürgers in Uniform (so werden bei uns z.B. Soldaten genannt).
interrobang schrieb:Kopftuch nicht. Wird auch von nichtmuslimen getragen.
Nicht bei der uniformierten Polizei und außerdem ist Hijab nicht gleich normales Kopftuch, wie es bei uns (wenn überhaupt noch) im privaten anzutreffen ist/war.
Mir hat am besten im artikel das hier gefallen...
Zudem ist das Tragen eines Kreuzes etwa als Schmuckstück im Öffentlichen Dienst ebenfalls gestattet - diese Ausnahmeregelung gilt als Schwachstelle der grundsätzlich sehr strikten Regelung des Neutralitätsgesetzes.
jaja.. neutrales auftreten des staates..
Wenn ein Kreuz unter dem T-Shirt, also nicht wirklich sichtbar- getragen wird, kann ich dies sogar tolerieren. Ebenso die Kette mit Halbmond oder Davidstern oder der Kettenanhänger mit dem Namen der Freundin. Ist das Teil unterm Shirt, ist es auch nicht offenkundig sichtbar.
Der Hijab lässt sich aber seiner Bestimmung nach schwer unter dem T-Shirt verstecken.
interrobang schrieb:Bei den Sikh gibt es das. Is halt ein Turban anstelle des Kopftuches. (welcher btw im Österreichischen Bundesheer erlaubt ist.)
Österreich, Kanada und Schottland sind nicht Deutschland. Ich weiß, im Threadtitel steht nicht explizit "deutsche Polizeiunform" aber da die Mehrheit der Schreibenden hier aus Deutschland zu stammen scheint, und dui ja auch immer wieder Deutschland als Referenz nimmt, ist es glaube ich legitim, sich auf das Beispiel zu beziehen. In Bezug auf Österreich kommt von dir auch immer nur das Beispiel mit dem Turban der Sikh beim Bundesheer.
Sorry, dass ich micht jetzt etwas auf dich eingeschossen habe, aber deine Art in diesem Thread ist echt nervig
:DNochmal zum Verständnis:
Religionsfreiheit auch auch seine Grenzen, speziell wenn es um staatliche Belange und Staats- oder Landesdiener geht.
Und Deutschlan dist nicht Österreich, KAnada oder Schottland. Wenn die das so handhaben ok, heißt ja noch lange nicht, dass wir das auch so machen müssen.