Hijab als Teil der Polizeiuniform
03.10.2016 um 21:48@Juvenile
Das sehe ich nicht als Voraussetzung, da die Polozistin ihrem Job ebenso nachgeht/die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen hat, wie auch die, die keinen Hijab trägt.
Ich schrieb es bereits. Es signalisiert u.a., dass "der" Islam und das deutsche Rechtssystem kompatibel sind.
Das sehe ich nicht als Voraussetzung, da die Polozistin ihrem Job ebenso nachgeht/die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen hat, wie auch die, die keinen Hijab trägt.
Ich schrieb es bereits. Es signalisiert u.a., dass "der" Islam und das deutsche Rechtssystem kompatibel sind.