Hijab als Teil der Polizeiuniform
08.10.2016 um 12:16Ich würde es eher begrüßen wenn Religion komplett Privatsache sind, denn da gehören sie nur hin.
Vorurteile bekämpfen indem man die Polizei mit religiöse Symbolen ausstattet kann doch bitte keine Lösung sein.Tussinelda schrieb:wer spricht denn von Schuld? Ich frage mich nur, was es bringen soll, wenn diese Vorurteile nicht abgebaut werden und das werden sie eben nicht - meiner Meinung nach - indem man die sichtbare Gläubigkeit/Tradition/Religionszugehörigkeit einfach unsichtbar macht.
Es ist doch ganz einfach. Darf irgendeiner religiöse Symbole tragen? Dürfen es alle? Entweder keiner oder alle. Wenn das gegeben ist, dann braucht man nicht mehr darüber nachdenken ob es Diskriminierung ist.Tussinelda schrieb:Das andere ist, wenn Staat und Religion getrennt sein sollen - eine durchaus verständliche Meinung - dann eben auch konsequent, dass dies nicht der Fall ist, habe ich aufgezeigt und das sind die Schwierigkeiten, die es eben zu lösen gilt, ansonsten sind nämlich nur manchmal und in manchen Bereichen alle gleich behandelt und ist es auch nicht neutral......
Wenn Nachfrage besteht und das gewünscht ist, dann gerne auch einen islamische, jüdischen, und was es sonst noch alles gibt.Tussinelda schrieb:der Staat darf nicht "Anwalt" einer bestimmten Auffassung sein, sondern muss dann konsequent alle Auffassungen gleich behandeln und nicht einerseits religiöse Symbole für alle bei der Polizei verbieten, gleichzeitig aber christliche kirchliche Seelsorger für seine Beamten einsetzen und bezahlen
Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass man im Polizeidienst religiöse Symbole tragen dürfen muss. Oder steht das irgendwo explizit?Tussinelda schrieb:Aber ich gehe sowieso davon aus, dass sich dies in einigen Jahren ändern wird, entweder wird dann immer und überall Religionsfreiheit möglich sein oder aber es ist für alle überall gleich geregelt, wo es bestimmte Einschränkungen geben sollte. Ohne Ausnahmen oder Zugeständnisse. Ich gehe von Ersterem aus, entspricht auch dem Grundgesetz, meiner Meinung nach.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.Vielleicht auch mal den Satz danach lesen ;)
Muslimische Klägerin scheitert im Kopftuch-Streithttp://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/04/berlin-kopftuch-streit-vor-arbeitsgericht-keine-guetliche-einigung.html (Archiv-Version vom 10.02.2017)
14.04.16 | 16:43 Uhr
Lehrerinnen in Berlin dürfen auch künftig kein Kopftuch tragen: Das Berliner Arbeitsgericht hat am Donnerstag die Klage einer Muslima zurückgewiesen, die mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten wollte, aber wegen ihres Kopftuchs abgelehnt worden war. Das Gericht verwies auf das Neutralitätsgesetz.
Ja, da hast du vermutlich recht.Frau.N.Zimmer schrieb:Ehrlich gesagt, kann ich mir schon vorstellen, dass es einer Frau unwohl ist, die eine Anzeige wegen eines Sexualdeliktes machen muss, diese bei einer Kopftuchträgerin zu tätigen.
Stellt euch vor das Opfer trug sogar einen Minirock und muss die Anzeige bei einer Frau machen, die ihre Haare verbirgt weil sie damit Männer "anmachen" würde? Das geht, in meinen Augen, nicht.
Das Volk wird als Souverän verstanden, das durch „besondere Organe der Gesetzgebung“ (Legislative), also Bundestag und Bundesrat, „der vollziehenden Gewalt“ (Exekutive), Regierungen und Verwaltung, und „der Rechtsprechung“ (Judikative), also alle Gerichte, vertreten wird. Diese Organe üben repräsentativ für das Volk die Staatsgewalt aus. Das Volk hat auf jeden Fall das Recht, die drei Gewalten durch Wahlen und Abstimmungen zu leiten. Damit folgt die deutsche Bundesverfassung weitgehend dem Prinzip der mittelbaren Demokratie, ist allerdings offen für Volksabstimmungen. Daher sind die in Bezug auf direkte Demokratie oft weiter gehenden Landesverfassungen grundgesetzkonform. Auf Bundesebene sind Abstimmungen nach herrschender Meinung jedoch nur zulässig, soweit sie im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen sind, also ohne eine Verfassungsänderung nur für Neugliederungen des Bundesgebiets.[3][4][5]Wikipedia: Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Im Absatz 2 wird das Volk als konstitutiver Begründer der Staatsgewalt definiert. Durch die Formulierung „Alle“ wird festgehalten, dass es keine Gewalt mehr geben darf, die nicht vom Volk begründet ist.
Noch keine und steht vermutlich auch zur Zeit gar nicht zur Diskussion, nur irgendein CDU Politiker hat glaube ich auf FB so etwas angeregt. Aber das ist ja nicht der Rede wert. ;)Doors schrieb:Wie viele Hijab tragenden Polizistinnen haben wir aktuell noch mal in der BRD?
Nur, um mal so die Dimensionen dieser weltbewegenden Problematik abzuschätzen.
und eine platte Gegenfrage:Tussinelda schrieb:ja, ich habe eine andere Sichtweise, die hier im thread die Minderheit darstellt.
Gefolgt von einem Copy & Paste Zitat. Wie soll man dich da Ernst nehmen geschweige denn anständig diskutieren?Tussinelda schrieb:Na und?
Ich habe versucht mich auf dem Niveau von FrauN.Zimmer zu bewegen.CosmicQueen schrieb:Oje, was für Vergleiche du ziehst
Angesichts der schwachsinnigen Vorlage finde ich meine Antwort recht gelungen. ;-)Frau.N.Zimmer schrieb:Ehrlich gesagt, kann ich mir schon vorstellen, dass es einer Frau unwohl ist, die eine Anzeige wegen eines Sexualdeliktes machen muss, diese bei einer Kopftuchträgerin zu tätigen.
Tussinelda schrieb:Das Volk bildet ja den Staat und somit die Menschen, die hier leben, weshalb es immer wieder passiert, dass es Veränderungen gibt, geben muss.