Frau.N.Zimmer schrieb:Ja, ich weiss was ein Selbstständiger zahlt. Aber nur weil beim Angestellten, der Arbeitgeber 50% der KV-Beiträge überweist, müssen diese ja auch durch den Arbeitnehmer erwirtschaftet werden, oder nicht?
Ja eben und da die Frau mit dem Betreuungsschein keine Leistungen der Grund oder Behandlungspflege erbringen darf kann das nur über Pflegegeld und nicht über Sachleistungen (Pflegedienst) abgerechnet werden oder Privat.
Ich rechne Pflegeleistungen ab und weiß daher das Pflege nach Zeit nicht besonders gut von den Kassen bezahlt ist
Grundpflege bringt je nach Pflegedienst und Bundesland dem Pflegedienst ca. 0,48 € die Minute
Hauswirtschaftliche Verrichtungen zwischen ca. 19 € -24 € die Stunde für die Bundesländer die ich abrehne
Damit gehe ich davon aus, Pflegegeld entspricht ca. der hälfte. Also kann die Frau nicht mehr als 10€ die Stunde verlangen damit es billiger ist als ein Pflegedienst und das als Selbstständige arbeit das reicht dann nicht zum Leben....
Mein Ansatz warum das nach Schwarzarbeit riecht
Das das hinten und vorne nicht passt habe ich auch schon geschrieben.
Frau.N.Zimmer schrieb:Hier geht euch nicht um " Schwarzarbeit" sondern darum, dass alte Menschen angeblich in Gefahr wären.
Nun Schwarzarbeit wäre aber ein Aufhänger um einer Person das Handwerk zu legen die da herumpfuscht wo ausgebildete Pflegekräfte hingehören würden!
Allerdings bin ich auch der Meinung das man da insgesamt erstmal genauer hinschauen muss, weil der "Dorftratsch" auch oft wie das Spiel stille Post funktioniert und es ist auch keine Seltenheit das alte Menschen sehr plötzlich ganz schnell abbauen.