@freakyfranky freakyfranky schrieb:Die Ereignisse und die rechtliche Beurteilung von Köln haben eher aufgezeigt, dass da was verschärft werden sollte. Und damit meine ich nicht irgendwelche geschmacklosen Witze etc.
Ja. Aber da geht es weniger um die materiell-rechtliche Seite - das waren eindeutig sexuelle Nötigungen -, als viel mehr um die verfahrens/prozessrechtliche.
freakyfranky schrieb:Meiner Meinung nach muss auch der Akt mit jedem bewusstlosen als Vergewaltigung betrachtet werden. Dazu zählt auch der Schlaf.
Ist nach deutschem Strafrecht auch so. Allerdings: tatbestandlich. Man kann auch in Straftatbestände einwilligen. Jeder chirurgische Eingriff ist z. B. auch eine tatbestandliche Körperverletzung. Aber gerechtfertigt, weil der Patient eingewilligt hat. Daher die zu unterschreibenden Erklärungen vor jeder Operation.
Aber: Ein Paar, wohnen seit Jahren zusammen, er will sie derart überraschen, dass er in ihr ist, wenn sie aufwacht. Ein Jurist würde erst mal mutmaßliche Einwilligung anprüfen, aber verneinen, weil die nur geht, wenn man nicht fragen kann. Der Typ könnte aber dennoch schuldlos handeln, wenn er davon ausgehen durfte, nichts Unrechtes zu tun, eben weil sie einwilligen würde. Aber da müsste man sich auch den Einzelfall angucken. Aber sagen wir mal, sie haben ein sehr ausschweifendes Sexualleben, machen auch regelmäßig Fesselspiele und so, und prinzipiell hätte sie wohl auch nichts dagegen gehabt, nur hat sie sich just am Tag zuvor, sich von ihm trennen zu wollen, und sieht es jetzt als Vergewaltigung... da würde der Typ höchstwahrscheinlich straffrei rauskommen.