@insideman Dass bei einer Beleidigung für einen Strafbestand nicht hauptsächlich die Worte, die verwendet werden, sondern der Vorsatz entscheidend ist, damit magst du durchaus Recht haben. Dahingehend hab ich auch nie das Gegenteil behauptet und ich glaube auch nicht, dass Böhmi mit einer wirklich heftigen Strafe rechnen muss (was ich auch gut finde).
Vielleicht müsste ich auch eher sagen die Schimpfwörter oder die Diskriminierungen bleiben trotz dem Kontext bestehen.
Jedoch frag ich mich woher die Leute wissen wollen was letztendlich die tatsächliche Intention hinter der Schmähkritik war, denn dazu hat sich Böhmi meines Wissens nach nicht geäußert.
Und ob es einzig und allein ein vorangestelltes "Das was ich gleich sag darf man eigentlich nicht" ausreicht um die Intention wirklich zu 100% deutlich zu machen, das ist für mich die Frage. Denn ganz ehrlich, dann kann ich dir jetzt auch sagen, dass es nicht erlaubt wäre dich nen impotenten, grenzdebilen Vollspasti zu nennen und bin damit fein raus, selbst wenn meine tatsächliche Intention wäre dich so zu betiteln und ich es mir schön einfach mache und den Deckmantel des "Beispiels" darüber lege.
insideman schrieb:Ich hätte dir auch ein ganzes Gedicht widmen können.
Ach ne, nicht zu viel der Ehre
;)