Kurz zu Bogen VS Armbrust.
Letztere ist eine Waffe im Sinne des WaffG weil ein Projektil (der Bolzen) in einer mechanischen Vorrichtung in einer Position gehalten, die Kraft gespeichert wird und dann durch einen Mechanismus schlagartig freigesetzt wird.
Beim Bogen wird der Pfeil manuell gehalten und zählt so nicht als Waffe.
Deshalb kann man damit auch durch die Gegend laufen während eine Armbrust zwar eine frei erwerbliche Waffe ab 18 Jahren ist, aber dem Führungsverbot unterliegt. Heißt der Transport muss in einem abgeschlossenen Behältnis erfolgen.
Also hat
@Gucky87 vollkommen recht.
@TussineldaDas liegt oft daran, dass bis Ende der 70er Jahre Kleinkalibergewehre/Revolver zb bei Neckermann frei ab 18 waren.
Viele hatten die Dinger zum dosenschiessen gekauft. Dann lässt das interesse nach und man interessiert sich nicht mehr dafür.
Das waffenrecht ist wahnsinnig kompliziert und solche Verschärfungen werden auch nicht sehr publik gemacht. Wenn man damit nichts am Hut hab bekommt man es gar nicht mit.
Heißt die Waffen sind natürlich registriert, da ja irgendwann mal gebaut, fallen nach einer Verschärfung aber aus dem Raster weil sie nicht gemeldet werden und zählen so als illegale Waffe in der Statistik.