mrhanky schrieb:zieht man davon allerdings die zeit ab die man anschließend in putzen und kleidung waschen investieren darf ist diese ersparnis schon weg. vorrausgesetzt man tut das auch selbst und hat nicht nen dummen der einem das abnimmt.
kleiner nachtrag: natürlich immer angenommen stehpisser xy stört sich überhaupt an urinspritzern und gestank. hab die vermutung das dass nicht allzu viele sein dürften die auch dementsprechend oft putzen. ist wie mit dem hände waschen, drauf angesprochen tuns alle, in wirklichkeit machts vielleicht 3 von 10 leuten
;) ramisha schrieb: dürften sich auch die Spritzer in Grenzen halten.
"spritzer in grenzen" sind halt immernoch spirtzer.
aber grundsätzlich sei es jedem selbst überlassen wie er sein scheißhaus nutzt und verdreckt, allerdings kann ich absolut nachvollziehen das ein vermieter zum rausätzen der pissreste des offensichtlich eher putz und hygienefaulen mieters die kaution einbehält.
bei dem urteil gings doch nie darum das stehpissen grundsätzlich in der eigenen wohnung zu verbieten sondern das jemand nach dem auszug für einen von ihm verschuldeten schaden zahlen soll.