Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen urinieren
22.10.2015 um 08:46Ist es nicht schön, nun ist das auch in Deutschland geregelt. Kaum zu glauben, aber wahr, lest selbst:
AG Düsseldorf entschied am 20.01.2015:
Ein Vermieter hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Erneuerung der Marmorböden im Bad und Gäste-WC aufgrund von Urinspritzern aus § 280 Abs. 1 BGB, da es an einem an einem Verschulden eines Mieters, der im Stehen uriniert, an einer etwaigen Beschädigung des Bodens fehlt. Das Urinieren im Stehen ist durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der dies tut, muss nicht mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen. Dass das Urinieren im Stehen derartige Auswirkungen haben kann, dürfte im Allgemeinen unbekannt sein. Insoweit ist es Sache des Vermieters, den Mieter auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hinzuweisen. Es bedarf keiner näheren Erörterung, ob in der heutigen Zeit das Urinieren im Stehen als solches eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache darstellt.
Quelle: AG Düsseldorf, 20.01.2015, Az: 42 C 10583/14
Besonders interessant ist der Satz in der Urteilsbegründung:
AG Düsseldorf entschied am 20.01.2015:
Ein Vermieter hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Erneuerung der Marmorböden im Bad und Gäste-WC aufgrund von Urinspritzern aus § 280 Abs. 1 BGB, da es an einem an einem Verschulden eines Mieters, der im Stehen uriniert, an einer etwaigen Beschädigung des Bodens fehlt. Das Urinieren im Stehen ist durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der dies tut, muss nicht mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen. Dass das Urinieren im Stehen derartige Auswirkungen haben kann, dürfte im Allgemeinen unbekannt sein. Insoweit ist es Sache des Vermieters, den Mieter auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hinzuweisen. Es bedarf keiner näheren Erörterung, ob in der heutigen Zeit das Urinieren im Stehen als solches eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache darstellt.
Quelle: AG Düsseldorf, 20.01.2015, Az: 42 C 10583/14
Besonders interessant ist der Satz in der Urteilsbegründung:
Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.Das liest sich als sei das männliche Geschlecht noch vor kurzem als Jäger und Sammler durch deutschen Wälder vagabundiert um Nahrung für seine Schutzbefohlenen zu finden.