Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen urinieren
22.10.2015 um 11:02Ilvareth schrieb:Würde ich eine Wohnung vermieten, wäre mir durchaus bewusst, dass beim Wohnen gewisse Abnutzungserscheinungen auftreten.Natürlich - aber von Pisse verfärbte Marmorfußböden gehören für mich nicht zu einer normalen Abnutzungserscheinung, sondern sprechen für einen Mieter, der es mit der Sauberkeit nicht so genau nimmt und gerne mal in seiner eignen Pisse steht.
Ilvareth schrieb:Wenn man aber da klagt, ist im Grundsatz ja die Frage zu klären, ob das Stehpinkeln noch vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache ist und damit die Schäden einfach Abnutzungserscheinungen sind, oder ob das den vertragsgemäßen Gebrauch schon übersteigt, wenn mann im Stehen Pipi macht.Ein Vermieter wird bei einem Stehpinkler, der auch einigermaßen gut zielen kann oder seinen Urin sorgsam nach dem Wild-umher-Sprühen entfernt, auch niemals merken, dass der kein Sitzpisser ist.