BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen
24.09.2015 um 17:48@kleinundgrün
Jetzt als ich den Link aus dem EP gelesen habe könnte ich mir auch gut vorstellen, falls ich das richtig gelesen haben und es stimmen sollte, dass es sich um einen gefallen an die Frau handelte. Denn wenn man ließt:
Da man sich als single, soweit ich weiß, in deutschland nicht so einfach künstlich befruchten lassen darf wäre das ein weg. Natürlich naiv (um nicht dumm zu schreiben) von dem mann aber gut. Vielleicht hat man vorher auch noch eine abmachung getroffen bzgl. der zahlungen in den ersten drei monaten und erstaustattung, da er diese ja noch mitbezahlt und überwiesen hat und dann schlagartig in einer doch relativ kurzen zeitspanne eingestellt hat. Nun hat sie es sich unter umständen anders überlegt und fordert unterhalt.
Ist natürlich viel spekulation dabei aber auf grundlage des artikels schreiben zu können
Es wäre auch nicht das erste mal dass die medien einige punkte weglassen bzw. nicht richtig recherchieren aber der mob holt schon die fackeln raus.
kleinundgrün schrieb:was hast Du dabei im Hinterkopf?Also als ich dies geschrieben habe dachte ich an "Entfremdung" und ähnliches, hatte dabei aber scheinbar das ganze nicht mehr so ganz richtig in erinnerung.
Jetzt als ich den Link aus dem EP gelesen habe könnte ich mir auch gut vorstellen, falls ich das richtig gelesen haben und es stimmen sollte, dass es sich um einen gefallen an die Frau handelte. Denn wenn man ließt:
Rund sieben Jahre hatte der Mann eine Beziehung zu der Mutter des Mädchens gehabt. Die beiden lebten in getrennten Wohnungen. Das Verhältnis war aber so, dass der zeugungsunfähige Mann im Juli 2007 einer künstlichen Befruchtung zustimmte, um den Kinderwunsch der Frau zu erfüllen.klingt es für mich eher danach bzw. zumindest klingt es für mich doch ein wenig komisch.
Da man sich als single, soweit ich weiß, in deutschland nicht so einfach künstlich befruchten lassen darf wäre das ein weg. Natürlich naiv (um nicht dumm zu schreiben) von dem mann aber gut. Vielleicht hat man vorher auch noch eine abmachung getroffen bzgl. der zahlungen in den ersten drei monaten und erstaustattung, da er diese ja noch mitbezahlt und überwiesen hat und dann schlagartig in einer doch relativ kurzen zeitspanne eingestellt hat. Nun hat sie es sich unter umständen anders überlegt und fordert unterhalt.
Ist natürlich viel spekulation dabei aber auf grundlage des artikels schreiben zu können
Issomad schrieb: ist das jetzt ziemlich asozial von ihm, mit dem Kind nichts mehr zu tun haben zu wollen.reicht es denke ich auch nicht, denn man (zumindest ich nach zwei artikeln) kennt die umstände wohl nicht so genau.
Es wäre auch nicht das erste mal dass die medien einige punkte weglassen bzw. nicht richtig recherchieren aber der mob holt schon die fackeln raus.