BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen
24.09.2015 um 15:00@Lilith101
Lilith101 schrieb:Und das stimmt nicht, denn dein Selbstbehalt steigt mit jeder Person die in deinem Haushalt lebt und für die du verantwortlich bist.Natürlich steigt der Selbstbehalt mit jeder Person, aber es ging um den Selbstbehalt des Elternteils. Der Elternteil ohne Kind hat € 1.080,- für sich, der Elternteil mit Kind aber nur den Hartz IV-Satz, der geringer ist.
Lilith101 schrieb:Klar er hat einen Selbstbehalt von 1.080 Eruo, er muss den Unterhalt aber zurückbezahlen, heißt solange er nicht mehr verdient läuft das alles auf, bis er mehr verdient und er es zurückzahlen kann/muss.Also muss er bei einem solchen Einkommen erstmal nichts bezahlen. Wenn er später mehr verdient, dann muss er erstmal den laufenden Unterhalt bezahlen. Bis es zu einer Rückzahlung des aufgelaufenen Betrags kommt, kann viel passieren. Viele können das nie bzw. tun es nicht.
Lilith101 schrieb:Du kommst doch so oder so für das Kind auf, egal mit welchem Einkommen. Zusätzlich gibt es ja auch noch ne Menge Dinge die man beantragen kann wenn das Kind bei einem lebt.Eben - egal mit welchem Einkommen. Ohne Selbstbehalt von ca. € 1.100,--