Basto schrieb:Frau will ein Kind. Frau hat ONS und wird schwanger. Frau gibt Vater als unbekannt an weil dieser kein Kind möchte und auch nicht dafür einstehen möchte. Fall gelöst auch wenn Betrug am Staat.
Aber nicht für die Frau.
Denn Unterhaltsvorschuss geht bis 12 aber in Ausnahmefällen auf Antrag bis 14
:)Gibt Frau aus Nächstenliebe "unbekannt" an steht sie spätestens am 14. Geburtstag ohne Unterhalt fürs Kind dar.
Wenn ihr dann einfällt "halt, der könnte es gewesen sein" wird der bis dato geleistete Unterhaltsvorschuss auf den dann ermittelten Kindsvater übertragen.
:) Und er darf weiter zahlen.
Basto schrieb:In erster Linie weiß ich selbst wie es ist Alleinerziehend
DAs weiß ich auch. Einige meiner Ex waren alleinerziehend teils auch mit 2 oder 3 Kindern und ich musste trotz Unterhalt noch mitzahlen, weil es einfach kaum reichte. Ich habs gern getan.
Dennoch sage ich mir auch, ein Vater muss für das Kind unterhalt zahlen, nicht aber für die Frau. Die Frau selbst entscheidet, ob ein Kind geboren wird oder nicht. Und wenn sie weiß, er möchte nicht für das Kind da sein, dann ist es richtig, dass er dafür aufkommen muss. Aber nur in dem Rahmen, das das Kind benötigt. Für Luxus etc ist die Kindsmutter zuständig.
Wenn aber der Kindsvater das Kind ablehnt, kann er der Frau nicht sagen, sie soll abtreiben. Das ist auch richtig. Aus medizinischer Sicht.
Aber wenn er beim Sex schon versucht hat, keines zu zeugen, kann ihm für Fehlverhalten der Mutter (absichtlich, unabsichtlich) nicht etwas "angelastet" werden.