off-peak schrieb:Immer wieder gerne übersehen, aber jeder, der fremde Kinder betreut, Lehrer , Kindergärtner zb, darf keinem Kind auch nur ein Schmerzmittel geben - ohne Erlaubnis der Eltern oder einem Arzt.
Streng genommen nichtmal mit Erlaubnis der Eltern oder Ärzte. Wenn Eltern z.B. das Kind in der Kita abliefern mit dem Hinweis "Es ist etwas erkältet, geben Sie ihm bitte zweimal diesen Hustensaft hier." - Die Erzieher dürfen das nicht verabreichen, selbst dann nicht, wenn die Eltern es auftragen.
Ein Kind mit Diabetes darf bei vermuteter Unterzuckerung Zucker bekommen, da dies als Nahrungsmttel und nicht als Medikament gilt. Alles andere wie Insulin verabereichen dürfen Erzieher, Lehrer etc. nicht.
Das Gleiche gilt für "Allergienotfallspritzen" (mir fällt grad das richtige Wort nicht ein) und alle anderen Medikamente. Wenn z.B. ein Lehrer in einem akuten Fall die Spritze verabreicht und einen Nerv blöd trifft, kann er im Gegenteil von den Eltern verklagt werden. Wenn er sich hingegen weigert, das Ding zu verabreichen und einen Notarzt kommen lässt, kann ihm rechtlich gar nichts geschehen.
Auch in der Apotheke bekommst du (als Erwachsener!) evt. ein Glas Wasser gereicht, wenn du die Schmerztablette gleich einnehmen willst, aber nehmen musst du sie selbst.
Edit Sollte nur eine kleine Ergänzung sein.