emz schrieb:Du beziehst dich mehrfach auf das GRUNDGESETZ.
Sag einfach, auf welche §§ du dich dabei stützt.
-->
emz schrieb:war das mit dem Grundgesetz mal nur so deiner Fantasie entsprungen?
ich schätze nicht.
vermutlich bezieht sich
@Allesforscher auf ...
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
quelle:
dejure.org | GG | II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37) und auf
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
quelle:
dejure.org | GG | I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19) ... wenn er schreibt:
Allesforscher schrieb:jede Kürzung ist rechtswidrig.
allerdings ist das auch nur eine vermutung von mir, welche
@Allesforscher evtl. nochmal korrigiert...
jetzt fragst du (
@emz ) dich wahrscheinlich, wie ich denn auf sowas komme...
naja, die (geld- und sach-) leistungen des SGB II sollen sowas wie ein "existenzminimum" sichern, dem zu folge stellt das so etwas wie eine "untere grenze" dar.
kürzt man nun leistungen, fallen die davon betroffenen bürger / personen unter diese "untere grenze". imo, hat das dann nicht mehr viel mit würde zu tun.
streng genommen ist allerdings schon die ganze hartz IV / SGB II gesetzgebung eigentlich, sogesehen verfassungswidrig; da deutschland ja eigentlich ein sozialstaat sein soll (s. oben)...
glaubst du mir bestimmt nicht,
aber vielleicht wikipedia.....
Soziokulturelles Existenzminimum
Aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 1, Absatz 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“) in Verbindung mit dem Sozialstaatspostulat des Artikel 20 leitet sich in Deutschland nicht nur die sozialstaatliche Praxis ab[2][3], den Sozialhilfesatz als minimale Grundversorgung jedem Bedürftigen zu gewährleisten. Hierauf besteht vielmehr ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch (BVerwGE 1, 159).
[...]
Dabei werden nicht die Preise eines politisch gesetzten Warenkorbes berücksichtigt, sondern die durch Befragungen ermittelten tatsächlichen Ausgaben. An den statistisch ermittelten Werten werden teilweise erhebliche Abschläge vorgenommen, um zwischen Erwerbstätigen und Beziehern der Grundsicherungsleistung einen deutlichen Abstand zu schaffen (das sogenannte Lohnabstandsgebot[4]). Kritiker bemängeln, dass infolge von sachlich nicht gerechtfertigten Abschlägen das (real erforderliche) soziokulturelle Existenzminimum erheblich unterschritten werde.[5][6][7]
quelle:
Wikipedia: Existenzminimum#Soziokulturelles Existenzminimum.... oder christoph butterwegge*:
"wenn sich tafeln ausbreiten,
wenn die menschen in den kleiderkammern, sich versorgen müssen,
wenn sie am 20. des monats in der familie nicht mehr wissen wie sie etwas warmes auf den tisch bekommen, dann kann man eigentlich, ernsthaft nicht mehr von einem sozialstaat sprechen;
obwohl unsere verfassung, das grundgesetz der bundesrepublik deutschland,
genau einen solchen sozialstaat von den politikern fordert."
quelle: "gemachte armut" (arte doku / reportage), zu finden im
Spoilerhttp://www.youtube.com/watch?v=rpiqmblMR9Q beginnend bei ca.: 34min:38s)
*wohl ein kritiker, wie oben im wiki-zitat genannt...
ich schätze mal, dass er sich da auch auf Art. 20 GG bezieht. das ist aber nur so eine vermutung von mir, wenn du willst kannst du ihn gerne
fragen, auf welche artikel er sich da genau bezieht....
aber, leider ist es nunmal so wie
@Ashert001 schreibt:
Ja aber dieses Papier interessiert in Deutschland leider auch niemanden,
[...]
Mit dem Grundgesetz kann man daher vor niemanden argumentieren.
________________________________________________________________________________
Allesforscher schrieb:schlafen auf dem Friedhof wie @Alano oder im Wald. Essen von der Tafel und Kleidung gibt es bei der Kleiderkammer. Und waschen im Obdachlosenheim/Brunnen/Schwimmbad.
hm, soweit ich weiß muss man, um bei den tafeln etwas zu bekommen, seine bedürftigkeit nachweisen können. d.h. man muss denen einen wisch vorlegen können das man leistungen nach SGB II (oder sonstigem SGB) bezieht. idR kann das ein obdachloser nicht.
zudem heißt tafeln nicht unbedingt vollkommen kostenloses essen, zumindest wird da ein symbolischer betrag verlangt; allerdings ist das auch nicht bei jeder tafel gleich, also von tafel zu tafel wird das wohl unterschiedlich gehandhabt...
hmm ein anlaufpunkt wäre, falls ein obdachloser denn die möglichkeit hat, wohl eine bahnhofsmission, manchmal haben die da ein butterbrot und die möglichkeit sich aufzuwärmen und weiter zu vermitteln. also zu obdachlosen-heimen, oder wie auch immer....