Allesforscher schrieb:Trotzdem bevor Leistungen ganz auf 0 gestrichen werden, muss man schon einiges verbockt haben.
@Allesforscher nein. Das ist bei einigen mal so, und bei anderen mal so.
Bei mir war es so: ich hatte eine neue Sachbearbeiterin, die sehr böse war. Die schickte mir über die Monate 4 Vermittlungsvorschläge, wo ich mich bei 3 davon schon vorher beworben hatte, mit Absage.
Aber ich bewarb mich wieder drauf, auf alle 4, aber persönlich. (Persönliche Bewerbungen waren im Eingliederungsvertrag auch vereinbart)
Dann hagelte es plötzlich Sanktionsbescheide mit der Begründung, ich hätte mich da nicht beworben. Meine Widersprüche wurden abgelehnt.
So wurde mir binnen kurzer Zeit alle auf 0 gekürzt. Ich hätte dagegen vorgehen können, aber sowas dauert. In dem Moment kann man nix machen.
Daher habe ich auch nun für mich vorgenommen, nie wieder Hartz 4 zu beziehen. Und daran halte ich mich auch.
Allesforscher schrieb:Obdachlose sind auch nicht krankenversichert. Trotzdem werden sie im Krankenhaus behandelt, wenn was ist. Welche Folgekosten dann eventuell auf sie zukommen, habe ich keine Ahnung von.
ich habe da aber Ahnung von.
Ich war vor kurzem auch mal arbeitslos, wohne aber mit meiner Freundin zusammen, die Geld verdient. Sie verdient genug Geld, sodass ich keine Leistungen vom Jobcenter kriegen würde.
Als ich also vor kurzem Arbeitslos war, war ich auch nicht krankenversichert. Als es mir schlecht ging, weil mir ein Zahn weh tat, hätte ich beim Zahnarzt 200 Euro blechen müssen, was wir nicht übrig hatten. Hätte ich es dennoch gemacht, hätte meine ehemalige Versicherung es übernehmen können, hätte dann aber die Kosten von mir eingefordert.
Ich hatte es nicht getan. Das war auch gut so. Denn wie ich herausfand (als ich wieder aeine Arbeit hatte und Krankenversichert war), hätte ich die ganze Zeit meiner versicherunglosigkeit der Versicherung erstatten müssen, wenn ich in der Zeit mich behandeln lassen hätte.