Junge Frau in Offenbach ins Koma geprügelt, eure Meinung dazu
19.11.2014 um 14:02@Alarmi
In Betracht käme aber die schwere KV:
Alarmi schrieb:Das ist dann aber auch absolut berechtigt, dass es gefaehrliche Koerperverletzung waere, oder siehst Du das anders?Nein! Gefährliche Körperverletzung ist abschließend definiert:
1) Wer die KörperverletzungGift war's keins, Waffe auch nicht (könnte aber argumentiert werden, wenn es ein Fausthieb war und der Täter einen Kampfsport ausübt), hinterlistiger Überfall (Opfer arg- und wehrlos) scheidet aus, wenn vorher gestritten wurde, gemeinschaftlich war es wohl auch nicht, und eine Ohrfeige ist prinzipiell keine "das Leben gefährdende Handlung".
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
In Betracht käme aber die schwere KV:
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.