@CountDraculaSchau dich mal in den Link zur Patientenverfügung. Bindend ist sie für den behandelnden Arzt. Von räumlichen Einschränkungen lese ich da nichts. Und da in einer Patientenverfügung auch geregelt werden kann, wer zum Beispiel im Fall des Falles für einen entscheiden soll, macht es überhaupt keinen Sinn, dass eine solche Verfügung nur in Häusern gilt, wo "Krankenhaus" überm Haupteingang steht.
Und dieser Wille des Patienten ist bindend für den behandelnden Arzt. Das gilt.
Zeugen Jehovas bekommen kein Blut, wenn sie das nicht wollen. Auch wenn sie dann sterben.
Wenn ein Krebskranken die Chemotherapie verweigert und zu Hause bleiben will, kann kein Arzt das gegen seinem Willen durchführen.