@emz Nicht wirklich... rechtlich gesehen hat eine Bedarfsgemeinschaft hauptsächlich was mit dem Geld zu tun. Das heißt, wenn meine Mutter z. B. arbeitslos ist, darf sie im Monat nicht mehr als 160€ dazuverdienen; sonst wird es vom Hartz IV abgezogen. Wenn ich mehr als 160€ dazu verdiene, geschieht das Gleiche: Es wird von ihrem Hartz IV abgezogen.
@Ferraristo Ja. Ihr "Wohl". Und man ist mit 14 strafmündig, weil die Politiker glauben, man sei vorher nicht zurechnungsfähig.
@emz So viel ich weiß braucht es selbst da eine Zustimmung. Ganz sicher bin ich mir aber auch nicht.
Das hat aber auch einen Grund, nämlich die körperliche Entwicklung. Wenn man sich z. B. die Brüste vergrößern lässt, während man noch jünger ist, kann es sein, dass die Brüste noch wachsen und das Ergebnis verfälscht wird.
@Juvenile Die Geschäftsfähigkeit hat für mich damit nichts zu tun. Und ich war bei meiner OP auch erst 13. Als man mir gesagt hatte, dass ich operiert werden müsse, war ich sogar erst 12 und konnte es aufgrunddessen, dass ich mich informiert habe, trotzdem besser abwägen als meine Mutter. Und mit meiner Vermutung, die ich vor der OP hatte - nämlich, dass ich nach der OP noch mehr Schmerzen und Einschränkungen haben würde - lag ich vollkommen richtig, wie sich jetzt zeigt.