CountDracula
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Zählt der Wille von Patienten überhaupt noch wirklich?
19.10.2014 um 22:59Seid gegrüßt, liebe Mitglieder!
Man hört oft: "Es ist der Wille des Patienten, der zählt." Ich frage mich aber immer wieder, ob man das überhaupt noch sagen kann. Warum?
1. Ich wurde gegen meinen Willen an einer Skoliose operiert. Ich habe jedem - das heißt Ärzten, Krankenschwestern, meinen Eltern,...- gesagt, dass ich die OP nicht wollte. Mir hat man aber gar nicht zugehört. Was zählte, war einzig und allein der Wille meiner Mutter. Und deswegen habe ich jetzt ständig Schmerzen und bin in meiner Beweglichkeit beeinträchtigt.
2. Gerade hatten wir auf einer anderen Internetseite eine Diskussion über "Nicht wiederbeleben"- Tattoos, bei der u. A. auch Sanitäter und Angestellte im Krankenhaus mitgemacht haben. Sie sagten, sie würden solche Tattoos einfach ignorieren und das Leben retten. Ich finde aber, dass es einen Unterschied zwischen "ein Leben retten" und "jemanden durch seine Hilfe am Leben lassen" gibt. Wenn jemand mit so einem Tattoo trotzdem wiederbelebt wird, kann es sein, dass er lange psychische Folgen haben wird, weil man seinen Willen ignoriert hat. Und solche Tattoos hat man schließlich nicht ohne Grund. Das Leben wäre für mich dann nicht gerettet, sondern eher zerstört. Es kam auch das Argument: "Wer nicht wiederbelebt werden will, soll eine Patientenverfügung aufsetzen." Dem stimme ich zwar zu, aber so eine Verfügung hat man nicht immer dabei und selbst, wenn man sie dabei hat, wird sie nicht unbedingt gesehen. Ein Tattoo aber hat man immer, und wenn es an der richtigen Stelle platziert wird, wird es auch von jedem gesehen.
3. Im Pflegeheim zum Beispiel muss in bestimmten Situationen vom Personal ein Krankenwagen gerufen werden, auch, wenn der zu Pflegende das gar nicht will. Sonst kann das Personal wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt werden.
4. Patientenverfügungen gelten nur für die Ärzte im Krankenhaus und nicht für z. B. Sanitäter. Wenn der Patient die Verfügung nicht dabei hat oder die Sanitäter aus einem anderen Grund nicht wissen, dass eine vorhanden ist, ist verständlich, warum. Aber der Patient könnte sie den Sanitätern theoretisch vorzeigen und sie würde für die Sanitäter trotzdem nicht gelten.
5. In der Schule mussten wir einen Zettel abgeben, auf dem wir uns damit einverstanden erklären, dass wenn nötig - oder besser: wenn der Lehrer es für nötig hält - ein Krankenwagen gerufen wird. Volljährige konnen den selbst ausfüllen. Da ich aber erst 17 bin, hat meine Mutter ihn ausgefüllt. Das war mir allerdings gar nicht recht. Ich möchte unter keinen Umständen ins Krankenhaus. Darüber habe ich mit meinem Klassenlehrer auch gesprochen, und er meinte, dass man das dann höchstens entscheiden könnte, wenn der Krankenwagen schon da wäre. Da müsste man bei mir aber auch meine Mutter fragen, und sie würde mich ins Krankenhaus schicken. Das weiß ich. Außerdem müssten wir für den Krankentransport laut diesem Schein sogar bezahlen. Das will ich erst echt nicht. Wenn für mich ein Krankenwagen gerufen wird, wird etwas gemacht, was ich gar nicht will. Warum also sollte ich dafür blechen wollen?
Findet ihr also, dass die Aussage, der Wille des Patienten zähle, noch wirklich gilt? Oder sollte es nicht eher heißen: "Der Wille des Patienten zählt, wenn der Patient alt genug ist, man Arzt in einem Krankenhaus ist,..."?
Eure Freundin D.
Man hört oft: "Es ist der Wille des Patienten, der zählt." Ich frage mich aber immer wieder, ob man das überhaupt noch sagen kann. Warum?
1. Ich wurde gegen meinen Willen an einer Skoliose operiert. Ich habe jedem - das heißt Ärzten, Krankenschwestern, meinen Eltern,...- gesagt, dass ich die OP nicht wollte. Mir hat man aber gar nicht zugehört. Was zählte, war einzig und allein der Wille meiner Mutter. Und deswegen habe ich jetzt ständig Schmerzen und bin in meiner Beweglichkeit beeinträchtigt.
2. Gerade hatten wir auf einer anderen Internetseite eine Diskussion über "Nicht wiederbeleben"- Tattoos, bei der u. A. auch Sanitäter und Angestellte im Krankenhaus mitgemacht haben. Sie sagten, sie würden solche Tattoos einfach ignorieren und das Leben retten. Ich finde aber, dass es einen Unterschied zwischen "ein Leben retten" und "jemanden durch seine Hilfe am Leben lassen" gibt. Wenn jemand mit so einem Tattoo trotzdem wiederbelebt wird, kann es sein, dass er lange psychische Folgen haben wird, weil man seinen Willen ignoriert hat. Und solche Tattoos hat man schließlich nicht ohne Grund. Das Leben wäre für mich dann nicht gerettet, sondern eher zerstört. Es kam auch das Argument: "Wer nicht wiederbelebt werden will, soll eine Patientenverfügung aufsetzen." Dem stimme ich zwar zu, aber so eine Verfügung hat man nicht immer dabei und selbst, wenn man sie dabei hat, wird sie nicht unbedingt gesehen. Ein Tattoo aber hat man immer, und wenn es an der richtigen Stelle platziert wird, wird es auch von jedem gesehen.
3. Im Pflegeheim zum Beispiel muss in bestimmten Situationen vom Personal ein Krankenwagen gerufen werden, auch, wenn der zu Pflegende das gar nicht will. Sonst kann das Personal wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt werden.
4. Patientenverfügungen gelten nur für die Ärzte im Krankenhaus und nicht für z. B. Sanitäter. Wenn der Patient die Verfügung nicht dabei hat oder die Sanitäter aus einem anderen Grund nicht wissen, dass eine vorhanden ist, ist verständlich, warum. Aber der Patient könnte sie den Sanitätern theoretisch vorzeigen und sie würde für die Sanitäter trotzdem nicht gelten.
5. In der Schule mussten wir einen Zettel abgeben, auf dem wir uns damit einverstanden erklären, dass wenn nötig - oder besser: wenn der Lehrer es für nötig hält - ein Krankenwagen gerufen wird. Volljährige konnen den selbst ausfüllen. Da ich aber erst 17 bin, hat meine Mutter ihn ausgefüllt. Das war mir allerdings gar nicht recht. Ich möchte unter keinen Umständen ins Krankenhaus. Darüber habe ich mit meinem Klassenlehrer auch gesprochen, und er meinte, dass man das dann höchstens entscheiden könnte, wenn der Krankenwagen schon da wäre. Da müsste man bei mir aber auch meine Mutter fragen, und sie würde mich ins Krankenhaus schicken. Das weiß ich. Außerdem müssten wir für den Krankentransport laut diesem Schein sogar bezahlen. Das will ich erst echt nicht. Wenn für mich ein Krankenwagen gerufen wird, wird etwas gemacht, was ich gar nicht will. Warum also sollte ich dafür blechen wollen?
Findet ihr also, dass die Aussage, der Wille des Patienten zähle, noch wirklich gilt? Oder sollte es nicht eher heißen: "Der Wille des Patienten zählt, wenn der Patient alt genug ist, man Arzt in einem Krankenhaus ist,..."?
Eure Freundin D.