Namensänderungen bei Kindern.
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Namensänderungen bei Kindern.
14.10.2014 um 17:26@-ripper-
Im Grund genommen geht es aber nicht um den Doppelnamen für das Kind, sondern um einen Doppelnamen für die Mutter. Und das ist ja wohl unstrittig möglich und wäre eine Lösung gewesen.
Im Grund genommen geht es aber nicht um den Doppelnamen für das Kind, sondern um einen Doppelnamen für die Mutter. Und das ist ja wohl unstrittig möglich und wäre eine Lösung gewesen.
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14.10.2014 um 17:31emz schrieb:Im Grund genommen geht es aber nicht um den Doppelnamen für das Kind, sondern um einen Doppelnamen für die Mutter. Und das ist ja wohl unstrittig möglich und wäre eine Lösung gewesen.Wie gesagt, ich kann nur das Beispiel aus meinem Bekanntenkreis anführen:
Mutter verheiratete Schmidt (Beispiel), Sohn aus dieser Ehe geborener Schmidt.
Mutte heiratet erneut den Müller. Mutter konnte sich aussuchen bzw. sich entschließen für Schmidt-Müller oder nur Müller ODER ihren Mädchennamen.
Sohn trägt jetzt , nach Beantragung, den Namen Schmidt-Müller (obwohl geborener Schmidt).
Gruß, Dumas
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14.10.2014 um 17:32@Psychoanalyse
das geht doch gar nicht ohne Deine Zustimmung
http://www.finanztip.de/namensrecht-kind/
geteiltes Sorgerecht ist übrigens gemeinsames Sorgerecht, ich verstehe gar nicht, was Du schreibst :ask:
das geht doch gar nicht ohne Deine Zustimmung
http://www.finanztip.de/namensrecht-kind/
geteiltes Sorgerecht ist übrigens gemeinsames Sorgerecht, ich verstehe gar nicht, was Du schreibst :ask:
Namensänderungen bei Kindern.
14.10.2014 um 17:37Danke @Tussinelda für den Link.
@-ripper-
da guck:
Gruß, Dumas
@-ripper-
da guck:
Namensänderung bei Wiederheirat eines Elternteils:Entspricht dem was ich oben schon für @ripper angeführt habe.
Beispiel: Jan Müller ist das Kind von Herrn und Frau Müller. Nach der Scheidung lebt das Kind bei seiner Mutter, Frau Müller. Frau Müller heiratet Herrn Schneider und heißt nun Frau Schneider. Kann das Kind, das bei ihr lebt, nun den Namen Jan Schneider erhalten? Heiratet die Mutter, bei der Kind lebt, erneut, so kann das Kind den Namen des neuen Ehemannes bekommen, wenn auch die Mutter diesen Namen annimmt (§ 1618 BGB).
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/namensrecht-kind/#ixzz3G8NDG8Re
Gruß, Dumas
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14.10.2014 um 17:43Tussinelda schrieb:geteiltes Sorgerecht ist übrigens gemeinsames SorgerechtGenau so ist es.
Ach ich dachte, der Diskussionsleiter hat KEIN Sorgerecht *wirr bin*
@Psychoanalyse stell das bitte jetzt mal klar, danke.
Gruß, Dumas
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14.10.2014 um 17:47@Dumas
ich weiß es nicht, wenn das Kind sowieso nicht seinen Nachnamen hatte, sondern den der Mutter, er kein Sorgerecht hat, dann ist es doch sowieso egal......da kann er dann eh nix machen......wer weiß ob das mit dem Besuchsrecht mittlerweile geklärt ist......
ich weiß es nicht, wenn das Kind sowieso nicht seinen Nachnamen hatte, sondern den der Mutter, er kein Sorgerecht hat, dann ist es doch sowieso egal......da kann er dann eh nix machen......wer weiß ob das mit dem Besuchsrecht mittlerweile geklärt ist......
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14.10.2014 um 17:52Tussinelda schrieb:ich weiß es nicht, wenn das Kind sowieso nicht seinen Nachnamen hatte, sondern den der Mutter, er kein Sorgerecht hat, dann ist es doch sowieso egal......da kann er dann eh nix machenKorrekt.
Tussinelda schrieb:wer weiß ob das mit dem Besuchsrecht mittlerweile geklärt ist......Kann ich Dir nicht beantworten bzw. der Diskussionsleiter. Der schreibt ja nimmer mit :(
Wir schreiben uns hier nen Wolf und was ist der Dank? :D
Gruß, Dumas
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14.10.2014 um 17:52@Dumas
er hat wohl aufs geteilte Sorgerecht verzichtet....was er ansonsten im EP schreibt ist dann wohl falsch ausgedrückt....ich habe nachgelesen, falls ich jetzt alles richtig sortiert haben sollte
er hat wohl aufs geteilte Sorgerecht verzichtet....was er ansonsten im EP schreibt ist dann wohl falsch ausgedrückt....ich habe nachgelesen, falls ich jetzt alles richtig sortiert haben sollte
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14.10.2014 um 17:54Tussinelda schrieb:er hat wohl aufs geteilte Sorgerecht verzichtet.Ja, hat er @Tussinelda .
Ne ne, hast schon alles richtig verstanden bzw. richtig für Dich sortiert.
Gruß, Dumas
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14.10.2014 um 17:55@Dumas
also wird das Kind den Namen der Mutter haben, die hat geheiratet, bekommt ein neues Kind (oder hat es schon) und hat dann wahrscheinlich im Zuge der Eheschliessung den Nachnamen ihres ersten Kindes angepasst, völlig logisch und nachvollziehbar, aus meiner Sicht, er hat sich ja erst mal "nicht drum gekümmert"
also wird das Kind den Namen der Mutter haben, die hat geheiratet, bekommt ein neues Kind (oder hat es schon) und hat dann wahrscheinlich im Zuge der Eheschliessung den Nachnamen ihres ersten Kindes angepasst, völlig logisch und nachvollziehbar, aus meiner Sicht, er hat sich ja erst mal "nicht drum gekümmert"
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14.10.2014 um 17:56@Dumas
ja klar kann das Kind einen neuen Namen annehmen, aber eben keinen doppelnamen. und um die ging es bis eben hier.
als meine mum damals geheiratet hat, habe ich auch einen neuen Namen bekommen.
ja klar kann das Kind einen neuen Namen annehmen, aber eben keinen doppelnamen. und um die ging es bis eben hier.
als meine mum damals geheiratet hat, habe ich auch einen neuen Namen bekommen.
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14.10.2014 um 17:57Tussinelda schrieb:also wird das Kind den Namen der Mutter haben, die hat geheiratet, bekommt ein neues Kind (oder hat es schon) und hat dann wahrscheinlich im Zuge der Eheschliessung den Nachnamen ihres ersten Kindes angepasst, völlig logisch und nachvollziehbar, aus meiner Sicht, er hat sich ja erst mal "nicht drum gekümmert"Richtig.
Und @Psychoanalyse will die Namensänderung halt jetzt rückgängig machen. Was meiner Ansicht nach für ihn ein Ding der Unmöglichkeit ist, da er dazu gar nicht berechtigt ist. AUCH wenn er der leibliche Vater ist.
Gruß, Dumas
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14.10.2014 um 18:00-ripper- schrieb:ja klar kann das Kind einen neuen Namen annehmen, aber eben keinen doppelnamen.Wie gesagt, ich kenne eben nur den Fall, dass es anscheinend doch möglich ist. Der Junge aus meinem Bekanntenkreis heißt (nur als Beispiel) nun Schmidt-Müller (geborener Schmidt). Die Mutter hat nen Müller geheiratet.
Gruß, Dumas
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14.10.2014 um 18:00@-ripper-
Nochmal, ich hatte anfangs von einem Doppelnamen der Mutter geschrieben.
Ist das jetzt so schwer?
Nochmal, ich hatte anfangs von einem Doppelnamen der Mutter geschrieben.
Ist das jetzt so schwer?
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14.10.2014 um 18:03@emz
es geht ums Kind und darum die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten. ich weiß gar nicht was du mir dauernd mit der Mutter kommst.
es geht ums Kind und darum die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten. ich weiß gar nicht was du mir dauernd mit der Mutter kommst.
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14.10.2014 um 18:09@emz
aber beide namen sind doch nicht der Nachname des Vaters, von daher ist es doch egal, das Kind heisst immer noch wie die Mutter, jetzt eben mit dem Ehenamen
aber beide namen sind doch nicht der Nachname des Vaters, von daher ist es doch egal, das Kind heisst immer noch wie die Mutter, jetzt eben mit dem Ehenamen
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14.10.2014 um 18:09Namensänderungen bei Kindern.
14.10.2014 um 18:13@Tussinelda
Vorher hieß es so wie der leibliche Vater, dessen Namen die Mutter bei der Eheschließung abgegeben hatte.
Tussinelda schrieb:aber beide namen sind doch nicht der Nachname des Vaters, von daher ist es doch egal, das Kind heisst immer noch wie die Mutter, jetzt eben mit dem Ehenamen.Das Kind heißt jetzt wieder wie die Mutter, die den Namen ihres neuen Ehemanns angenommen hat.
Vorher hieß es so wie der leibliche Vater, dessen Namen die Mutter bei der Eheschließung abgegeben hatte.
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14.10.2014 um 18:14@Psychoanalyse
Du wolltest doch wissen, was das so ungefähr kostet:
http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/haushalt/d_namen.html
Du wolltest doch wissen, was das so ungefähr kostet:
Gebühren:... das ist Berlin - ich glaube nicht, daß überhaupt jemand mit den 2,56€ davon kommt :D .
Änderung des Familiennamens - zwischen 2,56 € und 1022,58 €.
Änderung des Vornamens - zwischen 2,56 € und 255,65 €.
Die Höhe der Gebühr richtet sich gemäß § 9 Verwaltungskostengesetz nach dem Verwaltungsaufwand und den wirtschaftlichen Verhältnissen (Einkommen) des Antragstellers.
Bei Ablehnung oder Antragsrücknahme wird 1/10 bis ½ dieser Gebühr erhoben.
http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/haushalt/d_namen.html
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