@shionoro Na schön, dir zuliebe habe ich mir den Gesetzestext mal durchgelesen und sooo unrecht haben deine Mit-Diskutierenden (oder soll ich
@1ostS0ul und die Anderen lieber Diskussions-Gegener nennen? So liest es sich zumindest..) nicht.
Nehmen wir das Ding doch mal ein bisschen auseinander. Hier der erste Punkt:
(1) An affirmative consent standard in the determination of whether consent was given by both parties to sexual activity. "Affirmative consent" means affirmative, conscious, and voluntary agreement to engage in sexual activity. It is the responsibility of each person involved in the sexual activity to ensure that he or she has the affirmative consent of the other or others to engage in the sexual activity. Lack of protest or resistance does not mean consent, nor does silence mean consent. Affirmative consent must be ongoing throughout a sexual activity and can be revoked at any time. The existence of a dating relationship between the persons involved, or the fact of past sexual relations between them, should never by itself be assumed to be an indicator of consent.Lack of protest or resistance does not mean consent, nor does silence mean consent.Das klingt nicht nach "Augenkontakt reicht, lass dich von der Körpersprache leiten"... Selbst wenn sie (davon gehe ich jetzt mal aus) sich weder körperlich noch verbal (NEIN!) wehrt, heisst das noch nicht, dass der mit Testosteron angefüllte Student sie nun beglücken darf..
Du magst das mit dem Augenkontakt und der Körpersprache so interpretieren - das steht da aber nicht.
Affirmative consent must be ongoing throughout a sexual activity and can be revoked at any time.Hmja, da bringen auch alle Zeugenaussagen, dass sie freiwillig mit aufs Zimmer ist, nichts mehr. Schliesslich kann sie ihre Meinung ja jederzeit ändern - nur sind im Zimmer wohl eher selten Zeugen zugegen.
(2) A policy that, in the evaluation of complaints in any disciplinary process, it shall not be a valid excuse to alleged lack of affirmative consent that the accused believed that the complainant consented to the sexual activity under either of the following circumstances:
(A) The accused’s belief in affirmative consent arose from the intoxication or recklessness of the accused.
(B) The accused did not take reasonable steps, in the circumstances known to the accused at the time, to ascertain whether the complainant affirmatively consented.Punkt (B) ist hierbei besonders zu beachten. Der Punkt ist so schwammig formuliert, dass man ihn auslegen kann wie man will. Soll er sie alle zwei Minuten fragen, ob sie immer noch will, oder wie soll ich mir das vorstellen? Das bringt uns wieder zurück auf die schriftliche Bestätigung, dass sie auch wirklich möchte. Aber Moment, das bringt ja auch nichts.. Schliesslich lesen wir in Punkt (1), dass sie sich ja jederzeit, auch während des Aktes, umentscheiden kann. Schriftliche Bestätigung ist also auch nutzlos..
Den Rest spare ich mir, ich denke das sind die "wichtigsten" Punkte aus dem Gesetzestext - und auch gleichzeitig die heikelsten.
Versteh mich nicht falsch, ich bin absolut für den Schutz vor Vergewaltigungen, aber ich sehe einfach nicht, wie dieses "Gesetz" einen Schutz davor bieten soll. In meinen Augen bietet dieses "Gesetz" keinen Schutz vor Vergewaltigungen, sondern eine gute Möglichkeit, den jeweiligen Partner unter Druck zu setzen (weswegen auch immer).
Nehmen wir mal folgende Situation:
Ein junges Mädel, ganz frisch auf dem Campus, nimmt an einer dieser Parties teil.. Sie verguckt sich in den hübschen, drei Jahre älteren Studenten, der ihr auch gleich Avancen macht. Sie trinken was zusammen, nicht bis zur Besinnungslosigkeit, und sie folgt ihm dann auf sein Zimmer. Auf dem Zimmer verspricht er, ihr die Sterne vom Himmer zu holen. Sie landen im Bett, es kommt zu einvernehmlichem Sex.
Am nächsten Morgen ist die "Romantik" vom letzten Abend verschwunden, sie merkt, dass der Typ sie nur verarscht hat. Natürlich ist sie beleidigt, am Boden zerstört, whatever.. Vielleicht will sie sich irgendwie an ihm rächen.
Zur Polizei zu gehen und ihn wegen Vergewaltigung anzuzeigen ist vielleicht doch etwas hart, bzw. will sie auch nicht, da sie sich nicht traut oder sich vor Konsequenzen fürchtet. Der Gang zum Rektor fällt da bestimmt leichter.. Da das "Gesetz" so schwammig formuliert ist, reicht es vermutlich, wenn Sie dort meldet, dass sie betrunken gewesen wäre und das gar nicht wirklich gewollt hätte - Zack hat der Student ein massives Problem. Der Polizei traue ich noch zu, dass sie erst mal nach dem Prinzip "Unschuldig solange etwas anderes bewiesen wurde" handeln. Bei der Schulleitung bin ich mir da nicht so sicher, besonders wenn wir von einer Schul-Leiterin ausgehen, die vielleicht schonmal ähnliches erlebt hat.. Der wird wohl ziemlich schnell Ärger bekommen, ganz zu schweigen vom Reputations-Schaden.
Das "Gesetz" ist zwar gut gemeint, wird aber höchstwahrscheinlich nicht viel gegen Vergewaltigungen nutzen. Ich halte eine Ausnutzung aus niederen Gründen (Rache) für wahrscheinlicher..