@raitoningu Wenn sich ein Kind verletzt = erstößt.
Ich finde das nicht grenzwertig, wirklich nicht. Die Aufsichtspflicht ist sehr wohl sehr klar definiert: Man muss / sollte alle Kinder im Blick haben und eingreifen können, sprich, es darf keine geschlossene Türe dazwischen sein. Ich kann mir gerne die mühe machen, und das heraussuchen, aber ich glaube, dank google schaffst du es auch selbst.
Ich lasse die Kinder auch nicht alleine im Schulgebäude rumturnen oder alleine vor die Straße.
Übrigens würde ich gerne wissen, ab wann dieses "Alter" überschritten ist. Wenn sie klein und unselbstständig sind, da hat niemand was dagegen, ... nur mit 9 gibt es genug Traummännlein und Unselbstständige, genauso wie es auch Kinder gibt, die schon sehr reif sind.
Würde ich manche Kinder alleine lassen, dann hätten wir sehr schnell ein paar Schwerverletzte. So lieb die meisten auch sind, so gibt es mittlerweile in (fast) jeder Klasse auch sehr auffällige Kinder.
Wenn es sie stört, können sie beim Umziehen das Handtuch drumrumwickeln bzw. von anderen halten lassen oder werden von sich aus sagen, dass ich mir kurz zum Badehosenwechsel umdrehen soll. Ist ja kein Ding.