@amerasuAuch deine Erläuterung hat mir sehr geholfen deine Ansicht dazu zu verstehen.
Zuerst einmal möchte ich dazusagen, dass mir hierzu keine Details bekannt sind.
Für jemanden eine Ausnahme zu machen finde ich allgemein ungerecht für alle anderen, aber wer weiß wie dort die Gesetzeslage ist und ob dort die Umstände nicht anders sind.
Allgemein bin ich allerdings (ich weiß, dass das jetzt nicht direkt zum Thema passt) der Überzeugung, dass Bestrafungen nur dann angewandt werden sollten, wenn sie auf den Täter einen Lerneffekt bewirken würden.
Ansonsten sehe ich es nur als Rache der Opfer an. Verstehe mich hier bitte nicht falsch: Ich kann es gut verstehen, dass die Opfer möchten, dass der Täter bestraft wird, aber was bringt es dem Opfer im Nachhinein? Psychologische Hilfe finde ich in solch einem Fall viel sinnvoller als eine Bestrafung. Vor allem dann, wenn wirklich ein psychologisches Problem der wahre Auslöser für diese Tat ist.
Abgesehen jetzt davon finde ich auch die Beweggründe für den Wunsch auf Sterbehilfe hier entscheidend. Wären die Beweggründe Scham und Schuldgefühle, die den Täter durchaus stark treffen können, dann wäre ich, falls die Ursache der Tat wirklich eine psychologische Krankheit sei und der Täter dadurch als unzurechnungsfähig erklärt werden könnte, schon gewillt eine Sterbehilfe durchzuführen.
Wenn es allerdings reine Feigheit vor der Bestrafung ist, dann ist es natürlich etwas anderes, und dann soll er, vor allem wenn er wirklich nicht als unzurechnungsfähig erklärt werden kann, auch das volle Strafmaß zu spüren bekommen.
Allerdings wäre es hier an meiner Stelle falsch zu Behaupten, was richtig und was falsch ist, weil mir die näheren Details unbekannt sind.
Schlussendlich möchte ich hier noch hinzufügen, dass meine bisherige Argumentation sich nicht speziell an diesem Fall orientiert hat, sondern allgemein gehalten war. Ich denke, dass dadurch weitere Missverständnisse bezüglich meiner früheren Posts hier vermieden werden können.