@Gaap Wir leben in einer Gesellschaft, in dem wir ein Rechtssystem installiert haben, das Willkür und Strafen aufgrund von Emotionen unterbindet. Aus gutem Grunde. Es muss ein Rechtssystem geben, das alle Menschen gleich behandelt und diesen je nach Straftet/Verbrechen/Vergehen aburteilt. Allein das kann nur gerecht sein und deshalb gibt es objektive Maßstäbe bei der Bestrafung. Natürlich würde man dem Täter, wäre man selbst betroffen, die Eier abschneiden und ihm in's Maul stopfen, doch genau das darf in einer Gesellschaft nicht passieren, da sich daraus weitreichend negative Folgen für das Zusammenleben ergeben.
Wenn nun, wie in diesem Fall, ein Straftäter auf Basis eines legitimen Gesetzes sich dafür entscheidet, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, ist das sein gutes Recht - so wie es das Recht jedes anderen wäre, lägen entsprechend Voraussetzungen vor. Die Voraussetzung kann nicht davon abhängen, ob man ihn als Mensch sieht oder nicht. Da gibt es keine Differenzierung, ansonsten befänden wir uns in düsteren Zeiten, die sich eigentlich kein vernünftiger Mensch zurück wünschen wollen würde.