Marfrank schrieb:bezüglich Sachbeschädigungen bei Veranstaltungen sollte nicht vergessen werden, daß die Festigkeit mancher Objekte auch manchmal falsch eingeschätzt wird und werden kann. So wurden früher in einem Festzelt auf dem Cannstatter Wasen immer wieder Sperrholzplatten von der Decke heruntergeschlagen. Interessanterweise waren die meisten Leute davon überzeugt, daß diese Platten auf den Balken auf denen sie auflagen an der Oberseite für Volksfestbesucher nicht sichtbare Schrauben befestigt sind, was aber nicht der Fall war!
Das wäre dann aber eher nicht Sachbeschädigung nach 303 StGB, weil die Sachbeschädigung Vorsatz voraussetzt (mindestens den bedingten Vorsatz), der in so einem Fall aber auch schwer würden zu begründen, so meine "Vermutung" nur, weil man manches Wissen nun mal nicht von Menschen, Partygästen, erwarten kann und somit können sie einen möglichen Erfolg, Schaden, auch nicht dreist ignorieren und letztendlich zum eigenen Vergnügen oder um ihren Aggressionen freien Lauf zu lassen billigend in Kauf nehmen.
Für mich zeigt der oben beschriebene Fall eher eine fahrlässiges Handeln auf. Da es aber keine fahrlässige Sachbeschädigung als Straftatbestand gibt, wären die Verursacher eigentlich nur zum Schadensersatz nach BGB verpflichtet.
Ps.
Sachbeschädigung, vorsätzlich begangen, um denen es den meisten hier wohl auch nur ging, ist viel schärfer zu kritisieren als einfach nur aus Fahrlässigkeit etwas entweder ganz zu zerstören oder etwas nur in seiner Funktion zu beeinträchtigen, zu beschädigen.