@Heide_witzka
Heide_witzka schrieb:Sofort mit offenen Karten spielen.
Auf den halben Monat Kohle verzichten.
Alles andere ist Käse.
Das ist mit Verlaub Schwachsinn und werde ich bestimmt nicht tun, sorry!
Ansonsten erstmal danke für die Antworten. Die Jobs sind eigentlich kaum vergleichbar und dass der zweite Job (zum 01.12.) der bessere ist, steht außer Frage, sowohl die Konditionen sind, als auch die Zukunftsaussichten sind wesentlich besser.
@NeonMouse
NeonMouse schrieb:Eine Möglichkeit wäre, dem alten Arbeitgeber anzubieten bis Ende des Monats zu bleiben und mitzuhelfen, einen Nachfolger anzulernen. Je nachdem, was dein Job ist, ist der vielleicht dieser Idee gar nicht so abgeneigt.
Da die Tätigkeit, die ich dort ausüben würde, sehr speziell ist und ich selbst auch zunächst angelernt werden müsste, fällt diese Möglichkeit leider flach.
Ich werde mich vermutlich mal mit den Ämtern in Verbindung setzen und fragen, ob ich in einem solchen Sonderfall für 2 Wochen Arbeitslosengeld beziehen könnte, falls es denn zum Aufhebungsvertrag kommt. Falls das geht, werde ich dem AG 1 frühzeitig Bescheid geben, vielleicht lässt er sich ja auch darauf ein, mir für 2 Wochen irgendwelche Helfertätigkeiten aufzutragen, mich freizustellen, oder was weiß ich. Kündigen vor Dienstantritt kann weder er noch ich, das ist vertraglich ausgeschlossen, weshalb er in gewisser Weise auch selbst schuld wäre, wenn ich dann erst ab Dienstantritt kündige.