@drehrumbum Ja, man zieht sich in diesem Fall eine sogenannte
excommunicatio latae sententiae zu. Also den Kirchenbann, der nicht gesondert durch einen Richterspruch bestätigt werden muss, sondern
ipso facto eintritt.
Allerdings wird das in der heutigen Praxis auch sehr "liberal" gehandhabt. Man beachte die damaligen Verstrickungen von "Donum Vitae" und der Abtreibungsmaschinerie.
Was die Wiederverheirateten angeht, so befinden diese sich konstant im Stand der schweren Sünde, und sind somit - als Beugestrafe analog zu Exkommunizierten - von den Sakramenten ausgeschlossen.
Das Gleiche gelte übrigens auch für praktizierende Homosexuelle. Dennoch gibt es genügend katholische Homosexuelle, die mit einer erschreckenden Selbstverständlichkeit die hl. Kommunion empfangen. Oft unter Mitwisserschaft der Priester.