BGH-Urteil Radfahren ohne Helm: Keine Helmpflicht durch die Hintertür
Radfahrer müssen keinen Helm tragen. Werden sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, bekommen sie vollen Schadenersatz und volles Schmerzensgeld. Mit dieser klaren Entscheidung hob der Bundesgerichtshof ein Urteil des Schleswiger Oberlandesgerichts auf, das im vergangenen Jahr bundesweit Aufsehen erregt hatte.
Versicherung muss den vollen Schaden ersetzen
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass Radfahrer einen Helm tragen müssen. Die Helmpflicht wird auch nicht durch die Hintertür eingeführt, etwa durch einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Wer keinen Helm trägt, trägt auch keine Mitschuld an den Folgen eines unverschuldeten Unfalls, urteilte der Bundesgerichtshof. Die Versicherung des Unfallschuldigen muss dem Radler den vollen Schaden ersetzen.
http://www.test.de/BGH-Urteil-Radfahren-ohne-Helm-Keine-Helmpflicht-durch-die-Hintertuer-4720831-0/ (Archiv-Version vom 29.09.2020)Wurde in letzter Zeit wieder viel diskutiert.
Ich war mir jetzt nicht mehr sicher ob es Pflicht ist oder nicht.
Ich hätte schon Probleme einen Helm zu tragen