Kontonummer dem Arbeitgeber verraten
10.03.2014 um 17:47@derillusionist
Wenn es keine Pfädnung gibt ist er dazu verpflichtet seinem Arbeitgeber wahrheitsgemäß zu informieren warum er KEINE Überweisung will.
Wie gesagt bei Schulden ist durchaus der Chef als Drittschuldner in der Mangel!
Wenn es keine Pfädnung gibt ist er dazu verpflichtet seinem Arbeitgeber wahrheitsgemäß zu informieren warum er KEINE Überweisung will.
Wie gesagt bei Schulden ist durchaus der Chef als Drittschuldner in der Mangel!