Kontokündigung bei Amazon
14.02.2014 um 10:19Ich find Amazon super. Gab bis jetzt keine Probleme mit dem Händler. Wenn ich heute bestell, bekomm ichs schon morgen oder spätestens übermorgen. Alles Betstens. :)
Da steht, dass, wenn ein Vertrag zustande kommt, der Verbraucher nicht auf diese Rechte verzichten kann. Da steht nicht, dass der Verkäufer verpflichtet ist, zukünftig Verträge mit dem Verbraucher zu diesen Bedingungen einzugehen.Es geht hier um die Auslegung des
Dragnog schrieb:(1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.Im Anhang stehen zwar 30 Handlungen die immer unlauter gegenüber einem Verbraucher sind aber abschliessend ist das nirgendwo geregelt. Die EU hat in der Richtlinie extra festgehalten, dass ein Verbraucher bei Vertragsabschluss nicht auf seine Rechte verzichten kann die Verbraucherrechte aus der Richtlinie also unumstößlich sind.
Dragnog schrieb:Die EU hat in der Richtlinie extra festgehalten, dass ein Verbraucher bei Vertragsabschluss nicht auf seine Rechte verzichten kannJa. Eben. Bei Vertragsabschluss. Es geht darum, was passiert, wenn ein Vertrag geschlossen wird.
Was ist aber, wenn der Unternehmer sich so verhält, dass der Verbraucher dazu gezwungen ist, von seinem Recht keinen Gebrauch zu machen, wenn er weiter mit dem Unternehmer Verträge schließen will. Dann verzichtet der Verbraucher (durch die Handlung des Unternehmers getrieben) quasi auf seine Rechte ohne das im Vertrag stehen würde: Hiermit verzichte ich, der Verbraucher, auf meine Rechte aus der EG-Richtlinie Fernabsatzvekehr.Du hättest recht, wenn es darum ginge, wie sich das Unternehmen innerhalb eines geschlossenen Vertrages verhält.
Und schon hätte man die Regelung der Richtlinie umgangen. Dazu: Wikipedia: Auslegung_(Recht)#Unionsrechts-_oder_richtlinienkonforme_Auslegung
Konstrukt schrieb:zudem findest du bei amazon einfach alles was du suchstSo ist es. Muss sogar sagen das Amazon in einigen Fällen sogar mehr anbietet als so mancher Fachhändler. ^^
Dragnog schrieb:Damit beeinflusst der Unternehmer im Zweifelsfall die Entscheidung des Verbrauchers und dieser verzichtet (wieder im Zweifelsfall) auf sein Recht.Aber dieser Verzicht erfolgt nicht aus schützenswerten Gründen. Bei Händler X nicht bestellen zu können ist nicht schützenswert. Es ist keine rechtlich relevante "Entscheidungsfindungsursache".