Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Kontokündigung bei Amazon

121 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Amazon, Widerruf, Kontokündigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 07:16
@Helenus
Und da sind die Kosten für die Allgemeinheit noch nicht mit eingerechnet. Ein Paket taucht ja nicht von Zauberhand vor der Türschwelle auf und bei Retouren wird der Weg doppelt abgefahren; ergo doppelte Kosten für den Erhalt von Straßen und Umwelt.


melden

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 07:21
@Dragnog

Was steht denn eigentlich bei Kontokündigung ?

Ich weiß das Kunden ein Umtauschsrecht haben. Kulanz im Sinne von.. wegen Missbrauch^^

Nein, ich finde es ja richtig, man muss immer den Vergleich sehen. Mache ich Verluste, so trenne ich mich vom Kunden. @Helenus hats ja angesprochen.


melden

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 07:28
@Hornisse
Du meinst in den AGB? Da steht:
Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Services auf der Webseite vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wenn Sie gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbaren Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen.
ah sorry meinte natürlich @Tussinelda im letzten post ;)


melden

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 07:30
Außerdem zeigt es doch nur einmal mehr, wie verschlagen manche Menschen sind, wenn sie das gute und richtige gesetzliche Rückgaberecht auf diese - naja irgendwie sehr kindische - Art und Weise ad absurdum führen.

Dieses "ohne Angabe von Gründen" ist zwar juristischer Fakt, aber meiner Ansicht nach zu viel des Guten. Ich fände es besser, wenn das Gesetz eindeutigere Kriterien festsetzen würde, z. B.:

*Mangel am Artikel
*nicht auf den ersten Blick erkennbarer Mangel
*unvorhersehbare Änderung der finanziellen Lage des Käufers (gerade bei Großgeräten auf Pump)
*Abweichung von Artikelbeschreibung
*nicht durch Zutun oder Fahrlässigkeit des Käufers zu vertretender Defekt


Das würde schon mal einen allzu offensichtlich Abusus erschweren.


1x zitiertmelden

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 07:30
Na das ist schon okay in meinen Augen. Wer zu oft reklamiert, der nutzt dieses System missbräuchlich und sollte dafür auch belangt werden dürfen bzw. Konsequenzen zu spüren bekommen.
Wenn jemand bspw. bei Zalando oft Sachen zurückschickt, dann wird das auch entsprechend vermerkt und kann zu Konsequenzen führen.


melden

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 07:30
@Hornisse
und einen paragraphen darüber steht deutlich
Sie dürfen die Amazon Services nicht missbräuchlich verwenden.



melden

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 07:31
@Dragnog

Danke.. :)

Na dann, steht doch alles da.. wie es sein muss. Dann braucht sich wirklich keiner aufregen. :)


melden

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 07:37
@Helenus
Naja grundsätzlich ist die Idee ja nicht verkehrt. Ein Kunde im Laden kann die Ware ausgiebig begutachten und sich dann dementsprechend zum Kauf entscheiden. Mit dem Rückgaberecht ermöglicht man dem Kunden der im Internet/Katalog bestellt die selbe Möglichkeit.
Bei Artikelbeschreibungen können die Vorstellungen ja weit auseinander gehen ( Bspw: Reicht es einen weinroten Artikel einfach als rot zu beschreiben usw) und einen Kunden dann an die Bestellung zu binden, wäre nicht wirklich die bessere Lösung.


melden

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 07:38
@Hornisse
Wer liest schon AGB und Nutzungsbestimmungen^^ aber hinterher ist das Gejammer immer groß. Man hätte doch mal was sagen müssen!


1x zitiertmelden

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 07:50
ist eigentlich schade das amazon jetzt so reagiert. ich fand es immer ganz cool amazon so auszunutzen. nur am ende hab ich es übertrieben, dinge bestellt die ich nie bezahlt habe konto gelöscht. aber die artikel haben sich gelohnt. is schon ne gute sache gewesen.


melden

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 08:08
aus dem link im EP
Johannes Richard: In den Amazon-AGB (aktueller Stand bei Redaktionsschluss) heißt es tatsächlich nur: "Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Services auf der Webseite vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wenn Sie gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen." Diese Klausel ist in der Tat etwas unklar, weil es an konkreten Voraussetzungen, die eine Kündigung nach sich ziehen, fehlt. Einen Hinweis, dass eine bestimmte Retourenquote nicht überschritten werden darf, findet man hier jedenfalls nicht.
und dies
andererseits hat die Verbraucherzentrale mit ihrem Vorwurf recht, dass die AGB von Amazon in diesem Punkt mehr als schwammig sind. Um solchen Ärger zu vermeiden, sollten Händler in ihren Nutzungsbedingungen genau erklären, unter welchen Voraussetzungen ein Abbruch der Geschäftsbeziehung droht. Bei eBay wird beispielsweise sehr konkret darauf eingegangen, so dass der eBay-Nutzer genau weiß, woran er ist.
sowie dies
Nach Kenntnis der Verbraucherzentrale erfolgt die Konto-Kündigung bei Amazon ohne Vorwarnung. Dies würde tatsächlich bedeuten, dass plötzlich und unerwartet eBooks und MP3-Dateien nicht mehr verfügbar sind. Dieses Dauerschuldverhältnis für bereits gezahlte Inhalte aufzukündigen, halte ich für unzulässig. Amazon informiert auf seinen Hilfe-Seiten über die Konto-Schließung. Dort wird darauf hingewiesen, dass digitale Inhalte im Zusammenhang mit der Amazon-Cloud und dem Cloud-Player sowie erworbene Hörbücher nicht mehr nutzbar sind. Amazon selbst empfiehlt, die Inhalte, die noch nicht heruntergeladen wurden, noch einmal herunterzuladen und zu speichern, um Zugriffe auf diese Inhalte zu haben. Dies ist naturgemäß bei einer überraschenden Kontosperrung nicht möglich. Der rechtlich weniger einschneidende Weg wäre es, wenn Amazon lediglich Kaufmöglichkeiten einschränkt, jedoch im Übrigen gerade bei digitalen Inhalten in der Cloud das Konto bestehen lässt. Dies halte ich für zulässig. Hochretournierer jedoch dadurch abzustrafen, indem Sie auch Ihre bereits bezahlten Inhalte verlieren, dürfte unzulässig sein.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kontokuendigung-bei-Amazon-wegen-vieler-Retouren-Rechtliche-Hintergruende-und-Auswirkungen-2104904.html

falls es jemand nicht gelesen hat........es geht um die Kündigung ohne jegliche Vorwarnung (man kann also sein "falsches" Verhalten gar nicht ändern) man kann bereits bezahlte Ware nicht mehr nutzen, es gibt keinen Hinweis, ab wann eine Retourenquote zu hoch ist......


melden

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 08:37
@Tussinelda
tja einen Absatz darüber steht allerdings:
Sie dürfen die Amazon Services nicht missbräuchlich verwenden. Sie dürfen die Amazon Services nur im gesetzlich erlaubten Rahmen verwenden. Die durch Amazon gewährten Nutzungsrechte erlöschen, wenn Sie diese Nutzungsbedingungen oder die Servicebedingungen nicht einhalten.
Das ein Missbrauch vorliegt, wenn man regelmäßig das t-shirt in den Größen s-xxl bestellt, benutzte Ware zurückschickt oder Rechnungen nicht bezahlt, sollte doch wohl jedem klar sein.
Außerdem muss einem nicht die Möglichkeit eingeräumt werden, sein schlechtes Verhalten zu ändern. Amazon hat mit dem Kunden Verträge geschlossen -> der Kunde hat seine Rechte missbraucht/ sich so verhalten, dass Amazon kein Interesse mehr daran hat mit dem Kunden Verträge zu schliessen -> Amazon schliesst keine Verträge mehr mit dem Kunden. Ganz einfach: Selber Schuld! Im gewöhnlichen Laden ums Eck würde man sich auch nicht so verhalten und wenn doch, dann würde man auch da ganz schnell nichts mehr verkauft bekommen.


melden
kleinundgrün Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 08:50
Zitat von DragnogDragnog schrieb:Wenn Amazon jetzt auf seine Kunden einwirkt und ihnen mitteilt sie sollen doch ihr Recht nicht nutzen, dann stellt das unter Umständen sogar ein unlautere Handlung http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html (Nr. 11 ;) ) dar und kann Klagen gegen Amazon nach sich ziehen.
In wie fern kann es eine unlautere Handlung sein, wenn Amazon keinerlei Verpflichtung hat mit jedem Verträge einzugehen? Oder siehst Du eine wie auch immer geartete Vertragspflicht bei Amazon, so dass man Amazon zwingen kann, Verträge mit beliebigen Personen zu schließen?
Zitat von HelenusHelenus schrieb:Das würde schon mal einen allzu offensichtlich Abusus erschweren.
Ich denke nicht. Dann lügen die Käufer eben.
Zitat von DragnogDragnog schrieb:Wer liest schon AGB und Nutzungsbestimmungen
Faktisch niemand. Deswegen dürfen auch keine überraschenden Klauseln drin stehen.


1x zitiertmelden

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 09:08
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:In wie fern kann es eine unlautere Handlung sein, wenn Amazon keinerlei Verpflichtung hat mit jedem Verträge einzugehen? Oder siehst Du eine wie auch immer geartete Vertragspflicht bei Amazon, so dass man Amazon zwingen kann, Verträge mit beliebigen Personen zu schließen?
Nein Amazon hat wie jeder andere Vertragsfreiheit. Allerdings gilt auch
(1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.
Im Interesse des Verbrauchers steht beim Fernabsatzvertrag ja auch immer die Möglichkeit zur Prüfung der Ware und der evtl Widerruf. Wenn Amazon nun also den Kunden anschreibt und sagt: "Schick gefälligst nicht ewig das ganze Zeug zurück, sonst ist hier Schicht im Schacht", dann kann das Interesse des Verbrauchers auf Nutzung seiner Rechte dadurch beeinträchtigt werden.
Wie gesagt, dass ist ein (in meinen Augen) theoretisch vorhandener Fallstrick, den Amazon ganz einfach umgehen kann, wenn es den Kunden schlicht und ergreifend "ausschliesst".


2x zitiertmelden
kleinundgrün Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 09:11
@Dragnog
Ich verstehe, was Du sagen willst. Aber Amazon "bestraft" den Kunden ja nicht. Oder ist es in Deinen Augen eine Strafe, wenn Du im Laden X nicht mehr kaufen darfst?
Zitat von DragnogDragnog schrieb:(1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.
Ist die Entscheidung, einer bestimmten Person nichts zu verkaufen, eine unlautere Handlung? Ist es eine unlautere Handlung, eine Geschäftsbeziehung zu beenden, die wirtschaftlich schlecht ist?


melden

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 09:21
@kleinundgrün
Es geht mir dabei nicht darum, dass sie die Geschäftsbeziehungen beenden. Das ist ganz normal und absolut in Ornung. Es wurde sich nur darüber beschwert, dass Amazon die Leute nicht vorwarnen würde, bevor sie das Konto schliessen und genau das sehe ich bedeutend problematischer, als wenn sie nichts machen.
Wenn Amazon dir beim Rückversand ein Ultimatum stellt, nimmt es auf deine Entscheidung diesbzüglich Einfluss und das führt dann dazu, dass du deine Rechte evtl nichtmehr nutzen magst, auch wenn es diesmal ein nicht missbräuchlicher Widerruf gewesen wäre (Bspw: T-shirt in M bestellt und festgestellt, dass über Weihnachten L nötig geworden ist).

Im übrigen finde ich, dass es eine Menge über die Menschen heutzutage aussagt, wenn man sie extra noch vorwarnen soll, wenn sie sich seit eh und jeh daneben benommen haben. ^^


1x zitiertmelden
kleinundgrün Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 09:28
Zitat von DragnogDragnog schrieb:Es geht mir dabei nicht darum, dass sie die Geschäftsbeziehungen beenden. Das ist ganz normal und absolut in Ornung. Es wurde sich nur darüber beschwert, dass Amazon die Leute nicht vorwarnen würde, bevor sie das Konto schliessen und genau das sehe ich bedeutend problematischer, als wenn sie nichts machen.
Du meinst also, das Problem liegt darin, dass Du eines Morgens zu Deinem Bäcker gehst und dieser sagt (ohne Vorwarnung): Sie haben öfters die Brötchen befingert und dann nicht gekauft, ich möchte Ihnen ab sofort keine Brötchen mehr verkaufen?
Zitat von DragnogDragnog schrieb:Wenn Amazon dir beim Rückversand ein Ultimatum stellt, nimmt es auf deine Entscheidung diesbzüglich Einfluss und das führt dann dazu, dass du deine Rechte evtl nichtmehr nutzen magst, auch wenn es diesmal ein nicht missbräuchlicher Widerruf gewesen wäre (Bspw: T-shirt in M bestellt und festgestellt, dass über Weihnachten L nötig geworden ist).
Klar, das kann sein. Aber ist das Unrecht? Wenn Du zu mir kommst und mich bittest, Dir 10 EUR zu leihen und ich sage: "Aber nur, wenn Du auf einem Bein hüpfst". Ist das ein unzulässiger Druck, den ich auf Dich ausübe? Immerhin muss ich Dir ja nichts leihen. Wir sind uns einig, dass es ein Druck ist. Aber auch einunzulässiger?

Die Frage ist allein folgende: Wenn ich frei in meiner Entscheidung bin, mit wem ich kontrahiere, ist es dann ein widerrechtlicher Druck, wenn ich meinen Willen zu kontrahieren von Dingen wie wirtschaftliche Betrachtung abhändig mache?


1x zitiertmelden

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 09:45
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Du meinst also, das Problem liegt darin, dass Du eines Morgens zu Deinem Bäcker gehst und dieser sagt (ohne Vorwarnung): Sie haben öfters die Brötchen befingert und dann nicht gekauft, ich möchte Ihnen ab sofort keine Brötchen mehr verkaufen?
Ich würde eher ein anderes Beispiel nehmen: Dein örtlicher Mediamarkt verkauft dir eine kaputte Waschmaschine. In dem Fall ist es dein Recht Ersatz zu bekommen. Der Filialleiter sagt dir aber: Wenn du noch einmal ein kaputtes Gerät zurückbringst, wirst du von uns garnichts mehr bekommen. Er nimmt damit Einfluss auf dein Interesse als Verbraucher deine Rechte wahrzunehmen.
Und um das Verhältnis zwischen Verbraucher und Unternehmer (auf den der Verbraucher angewiesen ist) geht es hierbei ja besonders. Das ist ja etwas anderes, als wenn du mir Geld nur unter gewissen Umständen leihen willst.
Eigentlich müsste dazu was im BGB stehen aber ich finde da grade nichts, deswegen der Umweg über das UWG (weil Verbraucherschutzumsetzung)^^


1x zitiertmelden

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 09:58
@kleinundgrün
doch noch was gefunden ^^
Unabdingbarkeit

(1) Der Verbraucher kann auf die Rechte, die ihm aufgrund der Umsetzung dieser Richtlinie in innerstaatliches Recht zustehen, nicht verzichten.
aus der EG-Richtlinie zum Fernabsatzverkehr.
Wenn der Unternehmer dem Verbraucher jetzt aber sagt "Mach nochmal von deinem Recht gebrauch und das war die letzte Bestellung für dich", dann bringt er ihn (zumindest nach meinem Verständnis) in eine Situation, in der er auf seine Rechte zu verzichten hat.


1x zitiertmelden
kleinundgrün Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Kontokündigung bei Amazon

14.02.2014 um 10:13
Zitat von DragnogDragnog schrieb:Ich würde eher ein anderes Beispiel nehmen: Dein örtlicher Mediamarkt verkauft dir eine kaputte Waschmaschine. In dem Fall ist es dein Recht Ersatz zu bekommen. Der Filialleiter sagt dir aber: Wenn du noch einmal ein kaputtes Gerät zurückbringst, wirst du von uns garnichts mehr bekommen.
Das kann er doch machen. Er darf doch entscheiden, wem er zukünftig Geräte verkaufen möchte. Er muss diesen Verkauf rechtlich einwandfrei abwickeln, aber warum soll er gezwungen werden, weiterhin Geschäfte zu machen?
Zitat von DragnogDragnog schrieb:Eigentlich müsste dazu was im BGB stehen
Was sollte dazu (sinngemäß) im BGB stehen?
Zitat von DragnogDragnog schrieb:(1) Der Verbraucher kann auf die Rechte, die ihm aufgrund der Umsetzung dieser Richtlinie in innerstaatliches Recht zustehen, nicht verzichten.
Das passt nicht.
Da steht, dass, wenn ein Vertrag zustande kommt, der Verbraucher nicht auf diese Rechte verzichten kann. Da steht nicht, dass der Verkäufer verpflichtet ist, zukünftig Verträge mit dem Verbraucher zu diesen Bedingungen einzugehen.
Das Gesetz regelt das "wie" einer vertraglichen Gestaltung, nicht aber das "ob".


melden