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Entlassung wegen Lebensrettung!

110 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Entlassung, BRK, Lebensretten ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Entlassung wegen Lebensrettung!

03.12.2013 um 10:59
@FF
Ich gehe mal davon aus, dass es sich nicht um Medikamente handelt die unter das BtMG fallen, oder doch?


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fumo ehemaliges Mitglied

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Entlassung wegen Lebensrettung!

03.12.2013 um 10:59
@FF
Nein, meine Freundesliste erscheint plötzlich auch kursiv!


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Entlassung wegen Lebensrettung!

03.12.2013 um 11:03
Also auf dieser Seite ist es bei mir jetzt wieder un-kursiv.


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Entlassung wegen Lebensrettung!

03.12.2013 um 11:05
@Heide_witzka
Das ist mir klar mit den Individuellen Grenzen, dennoch sollte ein Sanitäter in der Lage sein auch Medikamente die unter das BtMG fallen in Notsituationen verabreichen zu können.

Nobelpreisträger, das werde ixh auxh mal sein :D :D :D


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Entlassung wegen Lebensrettung!

03.12.2013 um 11:05
@tris

ich kenne das aus meiner berufserfahrung als exam. krankenschwester und das gerade in der nachtschicht.
im laufe meiner berufslaufbahn, bin ich immer zum stationsarzt gegangen und habe gesagt, das ich diese oder diese medi. geben möchte.
dadurch habe ich mich richtig fit gemacht in der medikamentenlehre, dazu kammen dann auch noch etliche gespräche mit ärzten über das thema.
heute ist es so, ich schildere die symtome und die erhobenen vitalwerte und sage dem arzt was ich gebe.


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Entlassung wegen Lebensrettung!

03.12.2013 um 11:06
@tris
war wohl ein test. ;)


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Entlassung wegen Lebensrettung!

03.12.2013 um 11:08
Wahrscheinlich war auf der vorigen Seite auch der RA vor dem Notarzt da und hat dort was verabreicht. ^^


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Entlassung wegen Lebensrettung!

03.12.2013 um 11:10
Ah, jetzt ist alles wieder geradegerückt!
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Ich gehe mal davon aus, dass es sich nicht um Medikamente handelt die unter das BtMG fallen, oder doch?
Bei Anteplieptika vermutlich nicht. Müsste man einen Apotheker fragen. Aber das, was man im Notfal bei Grand-Mal-Status verabreicht, ist nichts anderes.
Unter den Wiki-Einträgen steht jedenfalls nichts von BtmG, und die Ärztin wäre sicher auch nicht so locker damit umgegangen, wenn das der Fall wäre. Man würde wohl auch kaum eine Vierteljahresration (4 Tabletten/Tag) einbunkern dürfen.
Wie gesagt: sie eignen sich nicht als Droge - anders als Valium, Codein oder Morphium.


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Entlassung wegen Lebensrettung!

03.12.2013 um 11:33
Wenn ich hier die Beiträge so lese, dann ist es mMn nach absolut notwending, dass genau diese Regelungen aufrecht erhalten werden.

Diese schützen nämlich das Personal im Rettungsdienst indem klare Kompetenzgrenzen festgelegt werden.
Das Verabreichen von Medikamenten ist eine hoch komplexe Sache und sollte nur von ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden. Passiert dies auch noch in einer zeitkritischen Situation mit eher geringem Informationstand bezüglich des Patienten, wie im Rettungsdienst üblich, müssen selbst fertige Ärzte noch eine Weiterbildung zum Notarzt absolvieren. Sie sind dann speziell geschult und in der Lage die Verantwortung über ihre Handlungen zu tragen. Einem Rettungsassistenten oder sogar -sanitäter kann dies mit seinem Ausbildungsstand nicht zugemutet werden ... also wird gesetzlich festgelegt, dass er es einfach nicht darf ... um ihn zu schützen. Unter anderem vor Leuten wie hier im Forum, die ihn quasi als Mörder hinstellen, wenn er nichts getan hat obwohl doch ein ganzer Rettungswagen voller Medikamente neben ihm gestanden hat.


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Entlassung wegen Lebensrettung!

03.12.2013 um 12:33
Zitat von sliderslider schrieb:Diese schützen nämlich das Personal im Rettungsdienst indem klare Kompetenzgrenzen festgelegt werden.
Leider ist es aber wohl so, dass viele Arbeitnehmer das anders sehen und Arbeitsanweisungen als Gängelung und unnötige oder gar schikanöse Einschränkung ihrer Kompetenzen ansehen.

Dabei haben solche Anweisungen zwei Ziele:

den Arbeitgeber vor Regressansprüchen schützen, indem er seine Mitarbeiter nur solche Aufgaben machen lässt, die sienachweislich beherschen

dem Mitarbeiter schützen, indem man ihm nichts vorwerfen kann, wenn er sich an die Anweisungen hält


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