Entlassung wegen Lebensrettung!
02.12.2013 um 23:03Mich irritiert, dass da anscheinend so gar nicht differenziert wird.
Der eine hat ein Medikament verabreicht, der andere lediglich vorbereitet, aber nicht verabreicht. Trotzdem erhalten beide eine Kündigung.
Ein Notarzt hat das Verhalten als angemessen eingeschätzt.
Ich könnte nachvollziehen, wenn ein solches Verhalten intern geprüft und reflektiert wird und dann ggf. auch disziplinarische Maßnahmen erfolgen. Eine fristlose Kündigung empfinde ich als unangemessen. Auch vor dem Hintergrund, dass es wohl je nach Landkreis unterschiedlich gehandhabt wird, also wohl Ermessenssache ist.
Mir kommt es ein wenig so vor, als wäre da dem diensthabenden Notarzt die Abrechnung verhagelt worden und er versucht seine "Pfründe" zu schützen.
Der eine hat ein Medikament verabreicht, der andere lediglich vorbereitet, aber nicht verabreicht. Trotzdem erhalten beide eine Kündigung.
Ein Notarzt hat das Verhalten als angemessen eingeschätzt.
Ich könnte nachvollziehen, wenn ein solches Verhalten intern geprüft und reflektiert wird und dann ggf. auch disziplinarische Maßnahmen erfolgen. Eine fristlose Kündigung empfinde ich als unangemessen. Auch vor dem Hintergrund, dass es wohl je nach Landkreis unterschiedlich gehandhabt wird, also wohl Ermessenssache ist.
Mir kommt es ein wenig so vor, als wäre da dem diensthabenden Notarzt die Abrechnung verhagelt worden und er versucht seine "Pfründe" zu schützen.