@Grymnir@blackbutterflyIch glaube ihr seid euch des Ausmasses der Plünderei gar nicht im Klaren.
Plünderei im Kriegsfall ist kein Kavaliersdelikt.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt das Plündern als besonders schwerer Landfriedensbruch. Die Abwehr von Plünderern ist dem Einzelnen im Rahmen einer Notwehrhandlung erlaubt.
Der Landfriedensbruch ist eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung, die in der Regel durch aktive Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen begangen wird.
Von 1939 bis 1945 wurden in Deutschland zahlreiche Menschen von Gerichten oder Sondergerichten wegen Plünderei zu teils drakonischen Strafen bis hin zur Todesstrafe verurteilt.
Original anzeigen (0,8 MB)Beispiele:
Das Sondergericht II beim Landgericht Berlin verurteilte am 2. März 1943 einen „Plünderer“, der nach einer Bombennacht eine herrenlose Tasche an sich genommen hatte, zum Tode. Er wurde vierundzwanzig Stunden nach seiner Tat hingerichtet.
Das Sondergericht Braunschweig verurteilt die 19-jährige Erna Wazinski wegen angeblicher „Plünderung“ nach dem Bombenangriff vom 15. Oktober 1944 auf Braunschweig als „Volksschädling“ zum Tode. Der Fall kam nach dem Krieg mehrmals vor verschiedene Gerichte, doch wurde das Urteil der NS-Richter erst am 21. März 1991 durch das Landgericht Braunschweig aufgehoben und Erna Wazinskis Unschuld festgestellt.
Am 8. März 1943 verurteilte das Sondergericht Essen einen invaliden litauischen Rentner zum Tode, weil er aus einem von einer Bombe getroffenen Laden 3 Blechnäpfe in einem Wert von etwa 3 RM entwendet hatte. Das Sondergericht führte aus, „dass nach einem besonders schweren Feindangriff […] jede Aneignung auch geringwertiger Sachen […] besonders gefährlich“ sei und im Interesse der öffentlichen Sicherheit mit dem Tode bestraft werden müsse.
Im Jahr 1943 verurteilte ein Sondergericht einen 82-jährigen, weil er während eines Bombenangriffs eine herumliegende Pferdeleine aus Leder an sich genommen und zu Gürtel und Hosenträgern verarbeitet hatte.
Am 23. April 1942 bestrafte das Kölner Sondergericht 1 einen Polen wegen Diebstahls von anerkanntermaßen wertlosen Kleidungsstücken mit acht Jahren Zuchthaus. Das Strafmaß begründete es damit, dass der Angeklagte Angehöriger eines Volkes sei, das bei dem deutschen Volk tief in der Schuld stehe.
Am 3. Juli 1942 verhängte das Sondergericht Freiburg gegen den 46-jährigen Gustav S. die Todesstrafe wegen Wehrkraftzersetzung nach § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) vom 17. August 1938. Er hatte in einem privaten Gespräch geäußert, es wäre am besten, wenn niemand mehr etwas spendet, dann würden die vornen – gemeint waren die Soldaten an der Front – aufhören, und der Krieg ginge dann schnellstens zu Ende.
Am 23. Februar 1945 verurteilte das Sondergericht Freiburg einen 42-jährigen polnischen Zwangsarbeiter zum Tode, weil er – zu Aufräumungsarbeiten nach einem Luftangriff auf Freiburg abkommandiert – eine Hose und einen Rock, die in den Trümmern lagen, an sich genommen hatte. Der hinzugezogene gerichtliche Sachverständige hatte dem Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt. Letzteres war insbesondere nach Beginn des Krieges ein ganz seltenes Ereignis. Das Sondergericht ließ sich jedoch dadurch nicht beeindrucken. Der Angeklagte sei zwar insofern geistig beschränkt, als seine geistigen Anlagen nicht entwickelt seien; er sei aber nicht schwachsinnig.
Das Sondergericht Bayreuth verurteilte einen 53-jährigen Invalidenrentner am 11. August 1942 wegen fortgesetzten Abhörens von Feindsendern und Verbreitens von deren Nachrichten zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren.
Eine 40-jährige ledige Arbeiterin unterhielt von Sommer bis Dezember 1941 ein Liebesverhältnis zu einem französischen Kriegsgefangenen. Sie wurde deshalb vom Sondergericht Bayreuth am 3. Juli 1942 zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Eine 17-jährige polnische Zwangsarbeiterin rief auf Polnisch einem Landsmann, als sie drei verwundete deutsche Soldaten sah, zu: „Franz, wenn sie die totgeschlagen hätten, brauchten die hier auch nicht mehr rumzulaufen.“ Sie wurde vom Sondergericht Bayreuth deshalb zu vier Jahren verschärften Straflager, also Konzentrationslager verurteilt. Sie starb am 29. März 1943 im KZ Dachau.
Ein 65-jähriger Studienprofessor, Parteigenosse, wurde vom Sondergericht Bayreuth am 13. September 1943 zu einer Gefängnis von einem Jahr verurteilt, weil er, auf der Straße auf eine Spende angesprochen, dies ablehnte und sagte: „Ach was, für unsere Soldaten! Und die Bonzen kriegen’s“.
Ein Pfarrer wurde wegen angeblichen Verstoßes gegen das Heimtückegesetz vom Sondergericht Braunschweig zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, weil er im Konfirmandenunterricht für die Juden gebetet und den Konfirmanden den Hitlergruß untersagt hatte.
Das Sondergericht Königsberg verurteilte 1940 den 70-jährigen Rechtsritter des Johanniterordens und Gutsbesitzer auf Adlig Laukischken im Kreis Labiau Ludwig Meyländer gnt. Rogalla von Bieberstein zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Nach 4 Monaten im Zuchthaus Wartenburg wurde er eines Morgens aufgehängt vorgefunden. Die Königsberger Nachrichten schrieben am 20. März 1940 unter der Balkenüberschrift „Reaktionärer Landwirt ins Zuchthaus“ zu seiner Verurteilung: „Schon lange war er für sein staatsfeindlichen Verhalten reif, durch die Stimme des Volkes abgeurteilt zu werden.“ Er habe nämlich ausländische Sender abgehört, bei der Weihnachtsfeier eine staatsfeindliche Rede gehalten, die polnischen Kriegsgefangenen mit Braten, Tabakwaren usw. reich bewirtet und habe sich „aus Prinzip niemals des Deutschen Grußes (bedient), ja er wagte sogar, die Fahne des Deutschen Reichs am Giebel seines Stalles zu hissen, wogegen er früher die Fahne des zweiten Reiches an dem auf seinem Schloß vorhandenen Mast hißte“.
Das Sondergericht Königsberg verurteilte am 14. Januar 1941 in einer Sitzung in Memel den bekannten Pressezeichner Emil Stumpp zu einem Jahr Haft. Er starb infolge der Haftbedingungen im Gefängnis von Stuhm.
Das Sondergericht Nürnberg verurteilte den jüdischen Kaufmann Leo Katzenberger in einem Schauprozess wegen angeblicher Rassenschande nach der Volksschädlingsverordnung 1942 zum Tode.
Das Sondergericht II beim Landgericht Berlin verurteilte am 2. März 1943 einen „Plünderer“, der nach einer Bombennacht eine herrenlose Tasche an sich genommen hatte, zum Tode. Er wurde bereits vierundzwanzig Stunden nach seiner Tat hingerichtet.
Das Sondergericht Braunschweig verurteilt die 19-jährige Erna Wazinski wegen angeblicher „Plünderung“ nach dem Bombenangriff vom 15. Oktober 1944 auf Braunschweig als „Volksschädling“ zum Tode. Der Fall kam nach dem Krieg mehrmals vor verschiedene Gerichte, doch wurde das Urteil der NS-Richter erst am 21. März 1991 durch das Landgericht Braunschweig aufgehoben und Erna Wazinskis Unschuld bestätigt.
Der 17-jährige Walerjan Wrobel wurde am 8. Juli 1941 durch das Sondergericht Bremen wegen Brandstiftung zum Tode verurteilt.
Generalleutnant Rudolf Hübner wurde am 10. März 1945 zum Kommandeur des Fliegenden Sondergerichts West ernannt. Dieses gründete man, nachdem die Ludendorff-Brücke von Remagen unzerstört von amerikanischen Truppen erobert worden war. Seine Beisitzer waren Oberstleutnant Anton Ehrnsperger und Oberstleutnant der Reserve Paul Penth. Am 11. März 1945 kamen sie beim Hauptquartier der Heeresgruppe B in Rimbach/ Ww an. Dort verurteilte Hübner nach den Verhandlungen bis zum 14. März 1945 die Majore Hans Scheller, August Kraft und Herbert Strobel, Hauptmann Bratge und Oberleutnant Peters zum Tod durch Erschießen. Die beiden Hauptmänner Bratge und Friesenhahn wurden in Abwesenheit abgeurteilt. Sie waren bereits in amerikanischer Kriegsgefangenschaft. Hauptmann Friesenhahn wurde freigesprochen. Die Urteile wurden jeweils unmittelbar nach der Verkündigung vollstreckt.Am 28. April 1945 wurde Hübner zum Kommandant von München ernannt. Unter seinem Kommando wurden in den letzten Kriegstagen zahlreiche Unterstützer der Freiheitsaktion Bayern hingerichtet.
Wikipedia: PlünderungIch an euerer Stelle würde mir das mit dem Plündern nochmals gut überlegen.
Ich denke es ist weniger Gesundheitsschädlich selber fürs Überleben vor zu sorgen anstatt sich eine Kugel einzufangen.
@blackbutterflyKlar würd ich dir was von meinen Lebensmitteln abgeben
:)