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Mein Kollege, Alkoholfahrt

223 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Alkohol ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
knollengewächs Diskussionsleiter
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Mein Kollege, Alkoholfahrt

01.11.2013 um 11:54
@capspauldin


vielleicht bin ich ja bi oder halbschwul....... . Ist n netter Kollege.



Aber ich mag Titten.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

02.11.2013 um 11:00
@knollengewächs
Zitat von knollengewächsknollengewächs schrieb:Auto fahren ist nur Schwanzvergleich. Oder?
so unterschiedlich sind die bedürfnisse. ich wäre ohne fahrbaren untersatz ziemlich aufgeschmissen. und könnte ich es mir nicht leisten, wäre mir die marke ziemlich gleich. großer kofferraum tut not. (ok. ein opel sollte es nicht sein. :))


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knollengewächs Diskussionsleiter
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Mein Kollege, Alkoholfahrt

26.11.2013 um 17:53
So,

letzte Woche hat er den "Strafbefehl" bekommen. 11 Monate Fahrverbot. Hm. Warum steht da nichts von MPU? Eigentlich müßte er sie ja machen, weil er nach 5,5 Jahren eben diesen Unfall verursacht hat...naja, manche haben schon Glück im Leben...


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

27.11.2013 um 09:47
@knollengewächs
Warte mal ab, da könnte noch was kommen :( Das muss nicht immer auf einem Brief stehen :(


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knollengewächs Diskussionsleiter
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Mein Kollege, Alkoholfahrt

27.11.2013 um 17:09
@wannenwichtel Aha, dann bekommt er also gesondert und demnächst einen Brief?


Er meinte was von:" Erst 3 Monate vor Ende der Sperre, wenn man den neuen Führerschein beantragt, sagt das Amt, dass er zur MPU muß!

Das wäre aber ganz fies, wenn er nix bekäme, sich schon freut, und dann sagt das Amt, Ne ne, mußt doch zur MPU, Ätsch!...


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

27.11.2013 um 17:14
Die Staatsanwaltschaft legt nur fest, ob der Führerschein eingezogen, die Fahrerlaubnis entzogen wird und ob es eine Sperre für die Wiedererteilung gibt. Ob es eine MPU gibt oder ähnliches entscheidet die Behörde, die den Führerschein ausstellt. Da hat die Staatsanwaltschaft nix mit zu tun. Theoretisch kann die Fahrerlaubnisbehörde auch sagen, ok "12 Monate Sperre sind um aber den Führerschein kriegt er trotzdem nicht". Weil entscheiden ob wer wann und wieso ne Fahrerlaubnis bekommt macht die Fahrerlaubnisbehörde. Die kann auch noch andere Sachen anordnen um Ihn zu ärgern.

Manchmal kann man die Sperrfrist auch verkürzen, wenn man an so nem Seminar teilnimmt. Das muss er mal absprechen mit dem zuständigen Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

27.11.2013 um 17:14
@knollengewächs
hat er ein Fahrverbot oder wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen?


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knollengewächs Diskussionsleiter
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Mein Kollege, Alkoholfahrt

27.11.2013 um 17:15
@kleinundgrün
Die Fahrerlaubnis wurde entzogen, bei 1,51 Promille.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

27.11.2013 um 17:16
@knollengewächs
Na dann ist es klar. Wenn er sie wieder haben möchte, wird die Behörde prüfen, ob er geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.
Und diese Eignung muss er nachweisen. Mit der MPU eben.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

27.11.2013 um 17:17
MPUs sind seeehr teuer.

Ist der Strafbefehl überhaupt schon rechtskräftig. Er kann nämlich auch Rechtsmittel einlegen. Das steht meist hintendran. Wenn er dann nachweisen kann, dass er den Führerschein dringend braucht oder so oder soviel Geld nicht hat kann man manchmal noch etwas rausholen.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

27.11.2013 um 17:21
Zitat von Spirit2015Spirit2015 schrieb:Wenn er dann nachweisen kann, dass er den Führerschein dringend braucht
ich kenne das nur bei Rotlichtverstößen oder etwas in der Art. Nicht aber bei solchen kapitalen Verstößen.
Edit: Und nur bei einem Fahrverbot, nicht bei dem Entzug der Fahrerlaubnis.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

27.11.2013 um 17:25
Tja, dann Ätsch.


Schickt die Behörde ihm dann noch demnächst nen Brief? So dass er das gesperrte Jahr nutzen kann, um sich vorzubereiten? Oder bekommt er erst 3 Monate vor Ablauf der Sperre den Bescheid, zum Idiotentest zu müssen?


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

27.11.2013 um 17:25
@kleinundgrün
@Spirit2015
@wannenwichtel


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

27.11.2013 um 17:27
@Spirit2015
Zitat von Spirit2015Spirit2015 schrieb: Wenn er dann nachweisen kann, dass er den Führerschein dringend braucht oder so oder soviel Geld nicht hat kann man manchmal noch etwas rausholen.
Wo lebst Du?

Ja, da steght halt 50 Tagessätze, und wenn er die nicht bezahlen kann, dann muß er Ratenzahlung beantragen oder 50 Tage in den Knast. Tolle Sache.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

27.11.2013 um 17:28
@knollengewächs
Das weiß ich nicht genau. Aber ich denke nicht, dass er einen Brief bekommt. Er wird bei der Behörde vorstellig, um eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen, dann sagt man ihm, dass man Zweifel an seiner Geeignetheit hat, ein KfZ zu führen und er müsse diese Eignung nachweisen. Mit einer MPU eben.
Aber ich habe keine Ahnung, wann er damit anfangen sollte. Da gibt es sicher Foren oder ähnliches.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

27.11.2013 um 17:29
@knollengewächs
Zitat von knollengewächsknollengewächs schrieb: Oder bekommt er erst 3 Monate vor Ablauf der Sperre den Bescheid, zum Idiotentest zu müssen?
Er bekommt keinen Bescheid, zum Idiotentest zu müssen. Dazu ist er nicht verpflichtet. Er bekommt einen Bescheid, dass er - wenn er seinen Lappen wiederhaben will -, seine Fahrtauglichkeit mittels MPU unter Beweis stellen muß. Und den wird er schon bekommen haben. Im Allgemeinen hat man 2 Wochen Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Die werden schon vorbei sein.


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knollengewächs Diskussionsleiter
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Mein Kollege, Alkoholfahrt

27.11.2013 um 17:29
ja, muß dem Arsch mal in dem selbigen treten, dass er aktiv wird.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

27.11.2013 um 17:30
@praiseway
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Er bekommt einen Bescheid, dass er - wenn er seinen Lappen wiederhaben will -, seine Fahrtauglichkeit mittels MPU unter Beweis stellen muß. Und den wird er schon bekommen haben.
Nee, hat sowas nicht bekommen! Is ja auch unverschämt von der Behörde, dass die ihm nicht sagen, dass man zur MPU muß.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

27.11.2013 um 17:30
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Mit einer MPU eben.
Aber ich habe keine Ahnung, wann er damit anfangen sollte.
@knollengewächs
Er muß mindestens ein Jahr Abstinenz nachweisen. Damit kann er jetzt schon mal anfangen.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

27.11.2013 um 17:32
@Spirit2015
Zitat von Spirit2015Spirit2015 schrieb:Ist der Strafbefehl überhaupt schon rechtskräftig. Er kann nämlich auch Rechtsmittel einlegen
Will er nicht, und er braucht seinen Lappen nicht unbedingt, Arbeit ist nicht weit. Kann er das Fahrrad nehmen.


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