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Mein Kollege, Alkoholfahrt

223 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Alkohol ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
knollengewächs Diskussionsleiter
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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:47
Hallo!

Kollege hat mit 1,8 Promille einen Auffahrunfall gebaut: 2 andere Autos hat er vor sich her geschoben. Den Leuten vor ihm ist nichts passiert. Das war schon am Fraitag.

Vor 5,5 Jahren wurde er schon mal mit 1,5 Promille erwischt, ist aber nichts passiert. Dem ist auch klar, dass jetzt die Kacke richtig am Dampfen ist. Die Schuld sieht er natürlich ein, FS wird er nicht mehr bekommen. Er ist sehr gefährdet, und er wird abgschirmt.

Jetzt mache ich mir Gedanken, ob er ind Gefngnis muß, da er ja Wiederholungstäter ist. Der Richter wird ihm wohl einen richtigen Denkzettel mit Freiheitsstrafe verpassen. Hat er ja auch verdient. Oder kommt er nochmal um eine Gefängnisstrafe herum?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:48
@knollengewächs
gefährdet? abgeschirmt?
Warum?


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:48
@knollengewächs
Wie war das Urteil vor 5 Jahren?


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knollengewächs Diskussionsleiter
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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:50
@Tussinelda
Naja, man versucht, ihn nicht so aufzuregen.

@ayashi
das war vor 5,5 jahren, 11 Monate Fahrerlaubnisentzug, 1500 Euro Strafe so ungefähr.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:52
Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.


Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:52
@knollengewächs
Unwahrscheinlich das er in den Knast muss, zumal es keinen Personenschaden gab und keine Fahrerflucht. Wahrscheinlich FS weg und Bewährungsstrafe. Der kann sich in 5 Jahren mal zur MPU anmelden.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:52
@knollengewächs
häh? Hat er ein Problem damit, mit selbst eingebrockten Fehlern und den Konsequenzen umzugehen? Muss er deshalb jetzt quasi "ruhig gehalten" werden?


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knollengewächs Diskussionsleiter
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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:54
@Tussinelda

Nein, er sieht es ja ein, er muß, und wird(bleibt ja nichts anderes übrig) mit den Konzequenzen leben. So ist das.

@ayashi
Unwahrscheinlich das er nicht in den Knast muss,
schreibfehler, hoffe ich.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:55
@knollengewächs
ja sorry, schon editiert ;)


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:55
Man kann von Glück reden, dass dabei noch niemand um's Leben kam.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:56
Zitat von RobbyRobbeRobbyRobbe schrieb:Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.
das finde ich immer wieder komisch :D

Ich frage euch
Wer kann mit 1.6 Promille noch Rad fahren?


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:56
@ayashi

siehe Posting von @RobbyRobbe
Zitat von RobbyRobbeRobbyRobbe schrieb:ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug,
So unwahrscheinlich ist das nicht.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:56
@knollengewächs
ist eben scheisse, wenn man aus Fehlern nicht lernt....ich habe diesbezüglich wenig Mitleid, die Gefahr für andere ist zu groß


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:56
@Ferraristo
Zitat von FerraristoFerraristo schrieb:Wer kann mit 1.6 Promille noch Rad fahren?
Jemand mit starker Gewöhnung an Alkohol.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:57
@knollengewächs
Auf jeden Fall wirds ohne Anwalt nicht gehen. Verkehrsrechtsexperten gibts an jeder Ecke.

@CurtisNewton
Freiheitsentzug wenn das Strafmaß über 2 Jahren liegt, das ist wohl eher unwahrscheinlich.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:57
@Ferraristo
das wird wohl grade der Grund sein. Wer mit 1,6 Promille noch Rad fahren kann ist wohl öfter voll.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:57
@CurtisNewton
also höchstens ein alkoholiker :D

der normale mensch nicht :D

@icbm


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 11:58
@ayashi

Ok, so rum ja, unwahrscheinlich.
Aber eine Freiheitsstrafe auf Bewährung wird vom Staatsanwalt bei einem Wiederholungstäter sehr wahrscheinlich gefordert werden.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:00
@CurtisNewton
Sicherlich, aber die Bewährungsauflage wird ohne Lappen leicht zu erfüllen sein ;)


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:02
@ayashi

Ja sicher, die werden ihn ja nicht auf diesem Umweg zum Verstoß drängen um ihn dann einzufahren.
Unbequem wirds, aber unmöglich nicht.


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nodoc ehemaliges Mitglied

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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:06
Besoffen Auto fahren finde ich scheixxx. Wer dann Strafe bekommt soll bitte nicht jammern.

Gefängniss wird es kaum geben, wenn es keinen Personenschaden gab, oder irgendwelche anderen Vorstrafen.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:06
Hatte selber 2 Alkoholfahrten mit Unfall, hab meinen Führerschein wieder und bin seitdem kuriert ;)

Aber in den Knast musste ich nie


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:07
@knollengewächs

wenn es eine freiheitsstrafe wird, wird es eine mit bewährung, denke ich.
es kommt auch darauf an ob personschaden entstanden ist, z.b. das s.g. schleudertrauma.

aber was ich befürchte,den führerschein bekommt er erst nach vollzogener mpu erst wieder,da es die zweite alkoholfahrt, mit hohen alkoholspiegel ist.


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knollengewächs Diskussionsleiter
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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:07
@wannenwichtel
Aha, und mit Wie viel Promille hast Hast Du diesen Mist gebaut?


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:09
@dasewige

Bei Wiederholungstätern ist die MPU unumgehbar, richtig!


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