@allmotlEY Tu mal nicht so, als wäre der Radfahrer des Gesetzgebers Liebling. So, wie der Autofahrer nunmal dranner ist als der Radler, so ist auch der Radler dranner als der Fußgänger. Der Radfahrer hat keine Knautschzone und deswegen ist der Autofahrer auf der Straße auch umso mehr angehalten, sein Vehikel unter Kontrolle zu haben und vorausschauend zu fahren. Weil es kann auch mal passieren, dass ein Fahrradfahrer auf ner Straßenbahnschiene ausrutscht oder ner abgesenkten Bordsteinkante. Und dann kann das Fahrrad noch so verkehrssicher gewesen sein, wenn der Autofahrer dann ihn überrollt, dann hat er halt nicht genug Sicherheitsabstand gehalten und wird deswegen in die Verantwortung genommen. Genauso wird der Radfahrer stärker vom Gesetz belangt, wenn er einen Fußgänger umbohnert. Da zählt die Relation der Verkehrsteilnehmer zueinander, da gibts keine absoluten Lieblinge.
Im Gegenteil, wenn ich im Winter auf mein Fahrrad steig, dann sind die Radwege auch nicht geräumt und eher eine Falle für Radfahrer als ein Verkehrsweg. Dann bin ich gezwungen auf der Straße zu fahren. Und da es nicht verboten ist, im Winter Fahrrad zu fahren, hat der Autofahrer das auch zu tolerieren und Rücksicht zu nehmen anstatt genervt zu hupen und mit dicht auffahren zu nötigen.
Und schau dir auch mal die StVZO an, was die Ausstattung für Fahrräder betrifft. Für euch Autofahrer gibts aller Furz lang Aktualisierungen, die einigermaßen zeitgemäß sind. Für Radfahrer wurde seit 1934 (oder 1937) letztens erstmalig eine Regelung getroffen, was die Beleuchtungsvorschriften angeht, die der Zeit entspricht, nämlich die Zulassung von batteriebetriebenen Lampen.
Würde man die StVZO, wie sie für Radfahrer gilt auf Autos anwenden, dann müssten alle Autos heute so rumfahren:
Original anzeigen (0,2 MB)Ich sag nur Schallzeichenanlage für Radler....die Bimbimklingel
:D Wahnsinnig sinnvoll für Radfahrer, die eigentlich ja auf die Straße gehören. Bin sicher, so ein Blechdosenfahrer zeigt sich beeindruckt, wenn ein Radfahrer auf sich aufmerksam machen will mit bimbimbim, weil der Dosenlenker meint, ihm anner Einmündung die Vorfahrt nehmen zu müssen.
Der Radfahrer hat mit im Gesetz verankerten Diskriminierungen zu kämpfen. Abseits davon gibts genug Gemeinden, die die Führung der Radwege über Kreuzungen etc. zu einem waren Hindernisparcours werden lassen, mit Regelungen, die den Radfahrer in Lebensgefahr bringen. Würde es von verwaltungstechnischer Seite endlich eine Integration des Radfahrers in den ganz normalen Verkehr geben, würden diese albernen innerstädtischen Fahrradspuren verschwinden, dann wäre das Zusammenleben einfacher, da kein Autofahrer mehr einen Radler beim Rechtsabbiegen übersehen könnte. Weil der Radfahrer dann in der selben Schlange steht.
Aber solang Radler noch vom Radweg auf die Straße auf den geteilten Bürgersteig geschubbst werden und das auf wenigen Kilometern Wegstrecke, so lange wird es auch das Konfliktpotential noch geben.