Die Hexenjagd auf die Raucher
19.09.2013 um 21:24@klausbaerbel
Bei Notwehr gibt es keine Abwägung der Verhältnismäßigkeit. Außerdem hat der Raucher die Frau hinterher noch gewürgt. Bei Notwehr ist jedes Mittel recht, einen Angriff abzuwehren. Klar, packt man dazu keinen Flammenwerfer aus, wenn es nicht unbedingt sein muss aber jemandem ein Glas über die Rübe zu ziehen, das ist noch laaaaange kein Notwehrexzess, der Raucher ist mit einem Einbrecher zu vergleichen, der eine Holzlatte über die Rübe kriegt. Er befand sich in einer Situation, in der er keinerlei Rechtfertigung hatte und somit hat er seine Tat und ganz besonders die Folge seiner Tat zu verantworten. Schließlich hat er ja nicht ausversehen ihr ins Gesicht gepustet und damit ihre Atemwege und Schleimhäute gereizt. Dumm für ihn, dass diese Wirkung des Zigarettenqualmes erwiesen ist.
Bei Notwehr gibt es keine Abwägung der Verhältnismäßigkeit. Außerdem hat der Raucher die Frau hinterher noch gewürgt. Bei Notwehr ist jedes Mittel recht, einen Angriff abzuwehren. Klar, packt man dazu keinen Flammenwerfer aus, wenn es nicht unbedingt sein muss aber jemandem ein Glas über die Rübe zu ziehen, das ist noch laaaaange kein Notwehrexzess, der Raucher ist mit einem Einbrecher zu vergleichen, der eine Holzlatte über die Rübe kriegt. Er befand sich in einer Situation, in der er keinerlei Rechtfertigung hatte und somit hat er seine Tat und ganz besonders die Folge seiner Tat zu verantworten. Schließlich hat er ja nicht ausversehen ihr ins Gesicht gepustet und damit ihre Atemwege und Schleimhäute gereizt. Dumm für ihn, dass diese Wirkung des Zigarettenqualmes erwiesen ist.