Ajatarra schrieb:Die Frau ist mit dem Kerl nicht verheiratet. Das ist so wie ich weiß ein (Arbeits)Kollege von ihr gewesen. ?
Sie ist nicht verheiratet, er ist es auch nicht, ergo gibt es auch keine Ehe, die verletzt wurde.
Es handelt sich hierbei um Sex ausser halb der Ehe.
dasewige schrieb:wenn du mit deiner freundin dahin fährst, dürft ihr kein sex haben. ihr seit nicht verheiratet.
Genau! Ich hingegen darf das mit meiner Ehefrau machen. Gehe ich da fremdpimpern -> Ehebruch, weil ICH ja verheiratet bin. Meine Sexpartnerein dann auch wegen Ehebruch, auch wenn sie ledig ist, denn sie hat ja eine Ehe "gebrochen".
Ajatarra schrieb:Wäre es meine Freundin und nicht einfach nur eine Bekannte wie in diesem Fall.
Ihr seid aber nicht verheiratet, ergo, Sex ausserhalb der Ehe.