Kinderschänder in JVA verprügelt
05.06.2013 um 18:02Bodo schrieb:Ein Häftling hat das Recht zu fliehen? :o:ja. das Recht hat er.
bzw. er darf dafür nicht bestraft werden.
es gibt keinen Paragraphen wo auch immer, der die Flucht aus einem Gefängnis oder den Versuch unter Strafe stellt.
Soweit zur Rechtslage.
Wenn einer ausbricht, ist das für das Gefängnis immer der Super-GAU.
Dann gibts tausend Fragen von höchster Stelle, Köpfe sind möglicherweise in Gefahr zu rollen, Hundertschaften von Polizei überall am Suchen, Hundestaffeln ... Bevölkerung im Umkreis in heller Aufruhr und Angst und Schrecken überall ... all das ...
Und so ergibt sich dann im Nachhinein schon wieder die Gefängsnispraxis:
fangen sie den Flüchtigen wieder ein, werden sie ihm nicht sonderlich gewogen sein.
Er hat ja eine Unmenge Trouble verursacht.
Je nachdem wie groß die verursachte Aufregung und der Aufwand war, und je nachdem wie "beliebt" der Betreffende schon vorher im Knast gewesen und bekannt war, ist das jetzt natürlich der ideale Moment, ihm ordentlich was reinzuwürgen.
Wie bei meinem oben genannten Beispiel.
Der Fluchtversuch als solcher ist naturlich völlig straffrei, - dagegen kann man nichts machen - aber der Mordversuch an dem Beamten nicht. Und das sind dann sehr schnelle Verfahren ... und zack haste für sowas wenn es blöde kommt auch noch den Frack (=lebenslang).