Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
28.02.2013 um 19:18Für eine Notwehrlage muss ein Angriff vorliegen.Da Pistorius einen Einvrecher hinter verschlossener Tür vermutet ,gab es keinen Angriff. Die Verhältnismässigkeit der Mittel war ebenfalls nicht gewahrt.Daran scheitert es dann auch bezüglich Putativnotwehr und Notwehrexzess. Pistorius ist eben nicht angegriffen worden.Da es überhaupt keine Notwehrsituation gab,kann sich Pistorius auch nicht auf einen durch Angriff hervorgerufenen Schrecken oder Verwirrung berufen ,der zu einem Notwehrexzess führte.@ luminarah
dir ist ganz offensichtlich der unterschied von notwehr und putativnotwehr nicht bekannt, denn diese von dir gepostete aussage ist juristisch eindeutig falsch. ich habe sie sachlich und in völlig normalem ton dezidiert widerlegt
für putativnotwehr muss eben gerade kein angriff vorliegen, sondern nur putativ geglaubt ( erstes semester jura: strafrecht ! )
daß du nun, statt deinen fehler einzugestehen, meinst mich wegen angeblich " unsachlichen und verschäften tonfalls " maßregeln zu müssen wirft ein ganz schlechtes licht auf dich als verlierer
daß hier ausgerechnet die, denen elementarsten juristischen kenntnisse fehlen, einem
@ surena- der zumindest juristisch gesehen völlig zutreffend gepostet hat- " schwachsinn " unterstellen ist schon mehr als lächerlich und peinlich
pistorius behauptet, er habe geglaubt, auf einen einbrecher zu schiessen und irrtümlich und versehentlich seine freundin tödlich getroffen. er beruft sich also in seiner tatschilderung auf geglaubte, putative notwehr
genau wie der rocker glaubte auf einen rocker zu schiessen und den polizisten getötet hat und dennoch frei gesprochen wurde
dieser juristische rechtfertigung ist in jeder rechtsordnung, insbes.auch im südafrikanischen recht verankert
insofern ist auch die behauptung der @ diegräfin eindeutig falsch, die " glaubt" in südafrika gäbe es keine putative notwehr. hoffentlich sieht sie endlich ihren irrtum ein und keilt nicht wieder unsachlich und unflätig aus, weil ihr juristische anhnungslosigkeit und unkenntnis nachgewiesen wurde.
man kann auch mal einen fehler eingestehen statt rechthaberisch auf seinem offensichtlichen irrtum wider jede juristische kenntnis zu beharren
fahrlässige Tötung, die eventuell sogar durch nur angenommene putative notwehr entschuldigt wäre und zwar in deutschland und in südafrika
richterlich wurde festgestellt, dass die anklage bislang nichts vorgetragen hat, was dem widerspricht. richerlich wurde sogar noch weiter ausgeführt, dass die anklage bislang keinen beweis vorgetragen hat, was auf vorsatz hinweist von pistorius hinweist
jeder, der auch nur grundkenntnisse in jura hat, weiss, dass pistorius bei derzeitiger sachlage
F R E I zu sprechen ist...und zwar vor jedem gericht weltweit
sollte die anklage also keine beweise für vorsatz vorlegen wird er höchstens wegen fahrlässiger tötung verurteilt und vermutlich sogar wegen putastivnotwehrr frei gesprochen werden
das ist bislang stand der dinge