LivingElvis schrieb:Ein Sicherungshebel ist eigentlich gegen das Prinzip der Fausfeuerwaffe, da diese ja vordringlich ein Verteidigungs- und keine Angriffswaffe ist, wie beispielsweise ein Sturmgewehr oder eine Maschinenpistole.
Nein. Einfach nur nein. Weil gequirlte Mäusekacke.
aberdeen schrieb:Stimmt das so allgemein? Müsste man nicht wissen, um welche Waffe es sich genau gehandelt hat?
s.o.
Die P1 hat einen ganz normalen Sicherungshebel, ebenso wie die P8.
Andere Pistolen verfügen über die berühmte Handballensicherung, die P9 z.B.
Die Uzi hat auch eine, in Verbindung mit einem Sicherungshebel.
Was Livin Elvis hier absondert, ist einfach nur Müll.
Ganz abgesehen davon ist es unerheblich, ob die Waffe gesichert ist oder nicht, spielerischer Umgang bei unklaren Ladezustand ist ganz klar unsachgemäßes Handeln und durch nichts zu entschuldigen.
Auch löst sich kein Schuß, wenn sie fertiggeladen und entsichert mal hinfällt, vorausgesetzt es ist keine abgenudelte UZI.
Ganz klar ist es durch nichts zu entschuldigen, wenn sich beim Hantieren mit einer Waffe noch dazu in einem Restaurant, ein Schuss löst.