Tussinelda
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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
30.06.2013 um 11:51@diegraefin
aber das stimmt doch so nicht, lies mal hier....
Man solle durch das Schmerzensgeld, das den Verlust nie aufwiegen könne, vor allem das Leid stärker als bisher anerkennen. Bislang ist es für Angehörige nur in Ausnahmefällen möglich, Schadenersatzansprüche an den „Schädiger“ durchzusetzen: Die Betroffenen müssen einen „Schockschaden“ nachweisen. Sie müssen also darlegen, dass ihre Gesundheit durch das Trauma derart geschädigt ist, dass die Beeinträchtigung weit über die in solchen Unglücksfällen „übliche“ Belastung hinausgeht. Hintergrund hierfür ist der Unmittelbarkeitsgrundsatz, der besagt, dass eigentlich nur derjenige, der den Schaden unmittelbar erlitten hat, auch Forderungen an den Schädiger stellen kann.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/entschaedigung-bei-gewalttaten-die-opfer-sollen-in-den-vordergrund-ruecken-11922223.html
aber das stimmt doch so nicht, lies mal hier....
Man solle durch das Schmerzensgeld, das den Verlust nie aufwiegen könne, vor allem das Leid stärker als bisher anerkennen. Bislang ist es für Angehörige nur in Ausnahmefällen möglich, Schadenersatzansprüche an den „Schädiger“ durchzusetzen: Die Betroffenen müssen einen „Schockschaden“ nachweisen. Sie müssen also darlegen, dass ihre Gesundheit durch das Trauma derart geschädigt ist, dass die Beeinträchtigung weit über die in solchen Unglücksfällen „übliche“ Belastung hinausgeht. Hintergrund hierfür ist der Unmittelbarkeitsgrundsatz, der besagt, dass eigentlich nur derjenige, der den Schaden unmittelbar erlitten hat, auch Forderungen an den Schädiger stellen kann.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/entschaedigung-bei-gewalttaten-die-opfer-sollen-in-den-vordergrund-ruecken-11922223.html